Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Stadtentwicklung (AUST) vom Donnerstag, den 11. Oktober 2018

Die Vorlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten finden Sie unter www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Aalen Süd/Union-Areal

a)    Ergebnisse Ideen- und Realisierungswettbewerb

6118/034 - Information

Die Mitglieder des Ausschusses  nehmen von der Vorlage ohne Abstimmung Kenntnis.

  1. Die im Preisgericht am 25.09.2018 vergebenen Preise und Anerkennungen aus dem Ideen- und Realisierungswettbewerbs „Aalen Süd/ Union Areal“ werden zur Kenntnis genommen.    

b)    Einleitungsbeschluss der Vorbereitenden Untersuchungen

6018/057 - Vorberatung

Der Beschlussantrag wird dem Gemeinderat durch den Ausschuss einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.

  1. Der Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) im Gebiet Aalen Süd/Union-Areal wird beschlossen.
  2. Mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen wird die STEG Stadtentwicklung GmbH beauftragt.

    
c)    Beschluss zum Umbau des Kochers in Verbindung mit der geplanten Neubebauung des Union-Geländes und Vergabe von Planungsaufträgen

 6618/033 - Information Nachversand

Dieser Tagesordnungspunkt wurde gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 1 a) „Ergebnisse Ideen- und Realisierungswettbewerb“ beraten und vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.

  1. Für den Umbau und hochwassersicheren Ausbau des Kochers vom Landratsamt bis ca. 220 m oberhalb der Burgstallstraße ist eine Planung aufzustellen.
  2. Mit der Objektplanung für die Flussbauarbeiten wird das Ing.-Büro Strobel, Abtsgmünd auf der Grundlage der HOAI, Teil 3, § 41 ff Leistungsphase 1 – 9, einschließlich Bauüberwachung, mit einer vorläufigen Auftragssumme von 152.240,92 Euro beauftragt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Leistungsphase 1 – 4 und Leistungsphase 5 – 9.
  3. Die für die Beauftragung benötigte Verpflichtungsermächtigung wird außerplanmäßig über die zur Verfügung stehende Investitionsnummer I660151 – Baugebiet Treppach-West – bereitgestellt.  

2 Fortschreibung Masterplan Hochschule Aalen

0118/011 - Vorberatung

Der Beschlussantrag wird dem Gemeinderat durch den Ausschuss einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.

Der Gemeinderat der Stadt Aalen beschließt die Fortschreibung des Masterplans der Hochschule Aalen    

3 Städtisches Förderprogramm zur Stärkung der Innenentwicklung

a)    Sachstandsbericht und Anpassung der Förderrichtlinie

 6118/022 - Vorberatung

Der erweiterte Verwaltungsantrag ohne Einbeziehung der Liegenschaften bis zum Jahr 1945 wird dem Gemeinderat einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.

  1. Der Sachstandsbericht zum städtischen Innenentwicklungsprogramm wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Förderrichtlinie wird wie in der Anlage dargestellt angepasst.  

b)    Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Der weitestgehende Vorschlag, mit den Änderungsanträgen der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, wird mit 5 Stimmen dafür bei 2 Enthaltungen durch den Ausschuss abgelehnt.   

4 Fassadensanierungsprogramm - Aufstockung der Fördersumme

6118/030 - Vorberatung

Dem Vorschlag von OB Rentschler, mit dem Thema in die Novembersitzungsrunde zu gehen, wird entsprochen. Der weitergehende Vorschlag der Fraktion der Freien Wähler Aalen wird zur Kenntnis genommen.

  1. Das Programm „100 Fassaden für Aalen“ soll auch in den Jahren 2019-2021 mit Haushaltsmitteln in Höhe von jährlich 100.000 € weitergeführt werden.
  2. Der Aufstockung der Fördersumme auf maximal 20 % der förderfähigen Kosten und einen Maximalbetrag von 4.000 € pro Gebäude wird zugestimmt.
  3. In Einzelfällen kann bei Vorhaben von städtebaulich herausragender Bedeutung ein Gebäude ausnahmsweise pauschal mit bis zu 4.000 € gefördert werden. (Abweichung von der 20%-Regel).
  4. Die genannten Anpassungen sollen für Anträge ab dem 01.01.2019 gelten.

5 Einziehung einer Teilfläche des Grundstücks Flst. 2269/3

3018/026 - Entscheidung

Ohne Aussprache wird der Beschlussantrag bei einer Enthaltung zum Beschluss erhoben.

  1. Gemäß § 7 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 11. Mai 1992, zuletzt geändert durch 7. Anpassungsverordnung vom 25.04.2007 wird als für den öffentlichen Verkehr entbehrlich eingezogen:
    -Teilfläche mit ca. 845 m² des Grundstücks Flst. 2269/3 Gemarkung und Flur Aalen
  2. Die Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen.

6 54. Änderung des Flächennutzungsplans für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen im Bereich "Industriegebiet Breitwiesen-Neukochen" in Aalen-Unterkochen - Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB - Feststellungsbeschluss

 6118/029 - Vorberatung

Der Beschlussantrag wird dem Gemeinderat und dem Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.

  1.  Dem Ergebnis der Prüfung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen (s. Anlagen, 1.) vom 28.08.2018 wird nach Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB zugestimmt.
    Das Ergebnis der Prüfung ist den Beteiligten schriftlich mitzuteilen.
  2. Die 54. Flächennutzungsplan-Änderung im Bereich „Industriegebiet Breitwiesen-Neukochen“ in der Stadt Aalen bestehend aus dem Plan und der Begründung sowie dem Umweltbericht (gefertigt durch PCU Partnerschaft am 24.08.2018, im Auftrag der Stadt Aalen) werden gebilligt.
  3. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter der Gemeinde im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen dem Beschlussantrag zuzustimmen.

7 Bebauungspläne

a)    "Industriegebiet Breitwiesen-Neukochen", Plan Nr. 47-02/2 und Satzung über örtliche Bauvorschriften in Aalen-Unterkochen
- Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
- 3. Auslegungsbeschluss gem. gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

6118/026 - Vorberatung

Der Beschlussantrag wird dem Gemeinderat einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.

  1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil vom 27.082018, Anlage 6) sowie der Begründung (28.08.2018, Anlage 2) und des Umweltberichts mit Grünordnungsplan (28.08.2018, Anlage 3, alle Unterlagen erstellt durch PCU Partnerschaft) werden gebilligt.
  2. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügten Abwägungsvorschläge als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen fest (2. Öffentliche Auslegung vom 03.05. bis 15.06.2018, s. Liste vom 28.08.2018 Anlage 1). Sie sind Grundlage für die erneute Auslegung der o.g. Fassung des Bebauungsplanes.
  3. Die Neufassung des Entwurfs des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften mit Textteil, die Begründung zum Bebauungsplan und der Umweltbericht sowie vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind für die Dauer von 30 Tagen öffentlich auszulegen. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können (vgl. Anlage 4).
  4. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 47-02/2) wird folgender Bebauungsplan aufgehoben, soweit er vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Plan Nr. 47-02/2) überlagert wird:
    Bebauungsplan Nr. 47-02/1 „Änderung des Bebauungsplanes Zwischen Erlau und der Kläranlage, Plan Nr. 47-02 bezüglich der planungsrechtlichen Festsetzungen zu Gewerbegebieten“, in Kraft seit 22.03.2000.
  5. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 47-02/2) werden folgende Bebauungsplanverfahren nicht weitergeführt, soweit sie vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Plan Nr. 47-02/2) überlagert werden:
    Bebauungsplan Nr. 47-01/3 „Gebiet zwischen Aalener Straße, Knöcklingstraße, B 19 und der Dauerkleingartenanlage Mühlwiesen“ und
    Bebauungsplan Nr. 47-01/4 „Bereich Wöhrstraße, Umbau Aalener Straße und Kocherradweg“.
  6. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.    
     

b)    "Änderung Bebauungsplan Brunnenwiesen Ecke Wiesenweg/Dorfstraße" im Planbereich 80-07, Plan Nr. 80-07/6 in Aalen-Hofen und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 80-07/6
- Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
- Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO sowie § 13, § 13a BauGB

 6118/027 - Vorberatung

Der Beschlussantrag wird dem Gemeinderat durch den Ausschuss bei 2 Enthaltungen zur Beschlussfassung empfohlen.

  1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 16.08.2018 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage C).
  2. Die als Anlage beigefügten Satzungen werden beschlossen (Anlage A).
  3. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 80-07/6) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungsplanverfahren soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplans Plan Nr. 80-07/6 überlagert werden, aufgehoben:
    - Bebauungsplan „Brunnenwiesen“, Plan Nr. 80-07, in Kraft seit 20.02.1992
    - Bebauungsplan „zur Änderung des Bebauungsplans „Brunnenwiesen““, Plan Nr. 80-07/3, in Kraft seit 11.03.1998
© Stadt Aalen, 12.10.2018