Beschlüsse der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Technik am 9. Juli 2020

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Projektvorstellung Digital Innovation Space und Entwicklung rund um die Hochschule Aalen

Information - mündl. Bericht

Die Mitglieder des AUST nahmen den Bericht zur Kenntnis.
 

2 Mobilitätspakt für den Lebens- und Wirtschaftsraum Aalen-Heidenheim

a) Positionspapier
Vorberatung
 
Die Mitglieder des AUST verwiesen die Annahme des Positionspapiers an den Gemeinderat. Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig bei sieben Enthaltungen die Annahme. 
  
b) Urbane Seilbahnverbindung von Aalen-Ebnat nach Oberkochen mit Variante via Unterkochen
0920/001 - Entscheidung

Durch Antrag zur Geschäftsordnung wurde der Tagesordnungspunkt zur Vorberatung im AUSt und zur Entscheidung im Gemeinderat am 23. Juli 2020 abgeändert.
Die Mitglieder des AUST empfahlen mehrheitlich bei sieben Ja-Stimmen, einer Enthaltung und 15 Gegenstimmen dem Gemeinderat den folgenden Beschluss nicht zu fassen:
Der Antrag eine Machbarkeitsstudie für eine „Urbane Seilbahnverbindung von Aalen-Ebnat nach Oberkochen mit Variante via Unterkochen“ zu beauftragen sowie „mögliche Fördermaßnahmen abzuklären“ wird an den Landkreis wegen seiner raumschaftlichen Bedeutung weitergeleitet. 

3 Biotopverbund Aalen - Verwendung von Fördermitteln der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg aus Ersatzzahlungen Windkraft

6720/019 - Kenntnisnahme

Die Mitglieder des AUST nahmen den Bericht zur Kenntnis und empfahlen einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:
  1. Der Bericht der Stadtverwaltung zum Projektstand wird zur Kenntnis genommen.
  2. Das Fachamt wird beauftragt für die Erarbeitung der Maßnahmen Kontakt zu Beteiligten  aufzunehmen.
  3. Das Gesamtprojekt wird für den Bauantrag den Gremien vorgelegt. 

4 Bebauungsplan "Nördlich der Querspange Stiewingstraße im Bereich der ehemaligen Eisengießerei" im Planbereich 71-07, Plan Nr. 71-07/2 in Aalen-Wasseralfingen und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 71-07/2 - 1. Auslegungsbeschlüsse gem. § 3 Abs. 2 BauGB

 6120/014 - Vorberatung

Die Mitglieder des AUST empfahlen einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:
  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften weicht vom Geltungsberiech des Aufstellungsbeschlusses vom 27.06.2019 im Westen sowie im mittleren und östlichen Bereich ab. Der geänderten Abgrenzung des Geltungsbereichs (Anlage B) wird zugestimmt.
  2. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil, 27.05.2020, Amt für Vermessung; Liegenschaften und Bauverwaltung Aalen / Stadtplanungsamt Aalen), und der Begründung (27.05.2020), Stadtplanungsamt Aalen, Anlage A und B werden gebilligt.
  3. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (Anlage C) sind Grundlage für die Planfassungen für die 1. öffentliche Auslegung.
  4. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.
  5. Von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen.
  6. Folgende gebilligte und rechtskräftige Bebauungspläne / Baulinien werden aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des B-Planes / der Satzung über örtliche Bauvorschriften Nr. 71-07/2 überlagert werden: Rechtskräftige Bebauungspläne:
    • Ortsbausatzung von Wasseralfingen, in Kraft seit: 25.07.1957; diese gilt im Bebauungsplanbereich Plan Nr. 01-02
    • Plan Nr. LXXI-05, „Wilhelmstraße-Süd“; In Kraft seit: 10.02.1939;
    • Plan Nr. LXXI-01-T2, „Ortsbauplan Wasseralfingen Südteil“, in Kraft seit: 03.03.1893;
    Gebilligter Bebauungsplan:
    • Plan Nr. 71-07; „Gewerbe- und Industriegebiet zwischen K 3311, Kocher- und Wilhelmstraße, südlich der Schafgasse im Bereich Eisenschmelze“, (Billigungsbeschluss: 27.05.1987)
  7. Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 44 Tagen; dies ist aufgrund der Plangebietsgröße und der Komplexität der Planung erforderlich.
  8. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.

5 Festlegung der Verkaufspreise für Grundstücke

a) im Bebauungsplangebiet "Sandfeld IV" in Aalen-Fachsenfeld
6020/025 - Entscheidung

Die Mitglieder des AUST fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse:
  1. Der Verkaufspreis für das in der Anlage 1 grün gekennzeichnete Einzelhausgrundstück im Bebauungsplangebiet „Sandfeld IV“ in Aalen-Fachsenfeld wird auf 195 €/m², einschließlich des Erschließungs- und des Abwasserbeitrags, festgelegt.
  2. Der Verkaufspreis für die in der Anlage 1 blau gekennzeichneten Doppelhausbauplätze im Bebauungsplangebiet „Sandfeld IV“ in Aalen-Fachsenfeld wird auf 185 €/m², einschließlich des Erschließungs- und des Abwasserbeitrags, festgelegt.
  3. Die Herstellung der privaten Ver- und Entsorgungsleitungen haben die Erwerbe eigenverantwortlich zu beauftragen. Die Kosten hierfür trägt der Erwerber. 
 
b) im Baugebiet "Hungerbühl" in Aalen-Unterkochen
6020/031 - Entscheidung

Die Mitglieder des AUST fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse:
  1. Die Verkaufspreise für die Grundstücke im Baugebiet „Hungerbühl“ in Aalen-Unterkochen werden wie in Anlage 1 dargestellt, festgelegt. Im Kaufpreis sind die Ablösebeträge für den Erschließungsbeitrag und des Kostenerstattungsbetrags für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, sowie der Abwasserbeitrag enthalten.  
  2. Neben dem Kaufpreis haben die Erwerber eine Innenentwicklungsumlage in Höhe von 7,5 % des Kaufpreises, höchstens jedoch 15 €/m² Grundstücksfläche zu tragen.
  3. Die Kosten für die privaten Ver- und Entsorgungsleitungen werden separat mit den Erwerbern abgerechnet. 

6 Außenanlagen der Kindertagesstätte in Dewangen - Billigung der Planung

6720/013 - Entscheidung

Die Mitglieder des AUST fassten einstimmig bei zwei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:
  1. Der Entwurfsplanung für die Außenanlagen der Kindertagesstätte Dewangen vom Amt für Umwelt, Grünflächen und umweltfreundliche Mobilität wird zugestimmt.
  2. Der Gemeinderat billigt die Planung für die Außenanlagen der neuen Kindertageststätte in Dewangen. 

7 Baubeschlüsse

a) Sanierung des Schulhofes der Kocherburgschule in Unterkochen im Zuge der Integration der Grundschule in den Schulstandort am Kutschenweg
(2. Bauabschnitt)

6720/017 - Entscheidung

Die Mitglieder des AUST fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse:
  1. Die Planung des Amts für Umwelt, Grünflächen und umweltfreundliche Mobilität vom 28.05.2020 zur Schaffung neuer Spielbereiche zur Eingliederung der Grundschulklassen der Friedensschule in den Schulstandort der Kocherburgschule am Kutschenweg in Unterkochen (2. Bauabschnitt Schulhofsanierung) wird gebilligt. Der Umsetzung der Bauarbeiten in Höhe von 230.000 € wird zugestimmt (Baubeschluss).
  2. Die Finanzierung der Kosten in Höhe von 230.000 € erfolgt über die Investitionsnummer I650048 (Außenanlagen Schulen, Gemeinsamer Ansatz). Hier stehen im Haushaltsplan 2020 unter Berücksichtigung des am 28.05.2020 vom Gemeinderat beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes 2020 eine VE in Höhe von 280.000 € für 2021 und im Haushaltsplan 2021 280.000 € zur Verfügung 
  
b) Schulzentrum Galgenberg - Neugestaltung des Schulhofs
(Bauabschnitte 1 und 2)

6720/011 - Vorberatung

Die Mitglieder des AUST empfahlen einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:
  1. Die Entwurfsplanung des Amtes für Umwelt, Grünflächen und umweltfreundliche Mobilität  für die Neugestaltung des Schulhofes beim Schulzentrum Galgenberg vom 13.05.2020 (Bauabschnitte 1 bis 3) wird gebilligt.
  2. Der Umsetzung des 1. Bauabschnittes im Jahr 2020 und des 2. Bauabschnittes im Jahr 2021 mit geschätzten Kosten von jeweils 280.000 € pro Bauabschnitt wird zugestimmt (Baubeschluss)
  3. Die Kosten für den 1. und den 2. Bauabschnitt in Höhe von jeweils 280.000 € pro Bauabschnitt (zusammen 560.000 €) gehen zu Lasten der Investitionsnummer I650048 (Außenanlagen Schulen, gemeinsamer Ansatz), auf der im Haushaltsplan 2020 unter Berücksichtigung des am 28.05.2020 vom Gemeinderat beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes 2020 für das Galgenbergschulzentrum in den Jahren 2020 und 2021 jeweils 280.000 € anteilig zur Verfügung stehen (2020 Verpflichtungsermächtigung für 2021 in entsprechender Höhe).
  4. Die Umsetzung des 3. Bauabschnittes mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von ca. 463.000 €, davon ca. 210.000 € über den Ergebnishaushalt und ca. 253.000 € über den Investitionshaushalt erfolgt je nach Mittelbereitstellung in den Folgejahren ab 2022. 
  
c) Erschließung des Gewerbegebiets Staudenfeld in Aalen-Oberalfingen
6620/014 - Vorberatung

Die Mitglieder des AUST empfahlen einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:
  1. Der Erschließung des Gewerbegebiets „Staudenfeld“, Plan-Nr. 83-04/1 in Aalen-Oberalfingen, entsprechend den Ausführungsplänen des Tiefbauamts, wird zugestimmt.
  2. Dem Kostenvoranschlag in Höhe von 760.000 € wird zugestimmt.
  3. Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt 
  
d) Auswechslung der Hirschbachverdolung südlich der Hirschbachstraße im Freibadgelände Flst. Nr. 3220 in Aalen
6620/017 - Entscheidung

Die Mitglieder des AUST fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse:
  1. Der Auswechslung der Hirschbachverdolung wird wie in der Sitzungsvorlage dargestellt zugestimmt.
  2. Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.
  3. Planung und Bauleitung erfolgt durch das Tiefbauamt. 
  
e) Neubau eines kombinierten Geh- und Radweges entlang der L 1080 von Waldhausen nach Beuren
6720/016 - Entscheidung

Die Mitglieder des AUST fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse:
  1. Der Neubau eines kombinierten Geh- und Radweges entlang der L 1080 von Waldhausen nach Beuren wird wie in der Sitzungsvorlage im 1. BA dargestellt durchgeführt, sofern der Weg vom Land gefördert wird (LVFG-Mittel).
  2. Die Finanzierung der Kosten in Höhe von ca. 510.000 € für diesen kombinierten Geh- und Radweg erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.
  3. Die Planung wird vom Amt für Umwelt, Grünflächen und umweltfreundliche Mobilität zusammen mit dem Tiefbauamt ausgeführt. Die Bauleitung erfolgt durch das Ingenieurbüro „Faktorgrün“. 

8 Vergaben

a) Arbeiten zur Herstellung eines kombinierten Geh- und Radwegs entlang des Kochers von der Burgstallstraße zur Industriestraße sowie Gehwegausbau zu einem kombinierten Geh- und Radweg entlang der Wilhelm-Merz-Straße in Aalen
6620/013 - Vorberatung Nachversand

Die Mitglieder des AUST empfahlen einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:
  1. Die Arbeiten werden an die Firma Andreas Stark GmbH & Co.KG, Aalen zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 16.06.2020, mit einer vorläufigen Auftragssumme 526.663,14 € vergeben.
  2. Die Kosten für die Straßenbauarbeiten gehen zu Lasten der Investitionsnummer I660101 
  
b) Bahnhalt West - Planungsleistung Leistungsphasen 3 und 4
6620/020 - Entscheidung

Die Mitglieder des AUST fassten mehrheitlich bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme die folgenden Beschlüsse:
  1. Der Planung der Bahnanlagen des Bahnhalts Aalen-West als kombinierte Bahnsteiglösung wird zugestimmt.
  2. Der Vergabe von Ingenieurleistungen an die Mailänder Consult GmbH, Karlsruhe für die Planung der Bahnanlagen in den Leistungsphasen 3 und 4 wird zugestimmt 
  
c) Arbeiten der Jahresausschreibung Straßenbau 2020 und der barrierefreien Umgestaltung der Bushaltestellen in der Dewanger Straße in Aalen-Fachsenfeld
6620/015 - Vorberatung

Die Mitglieder des AUST empfahlen einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:
  1. Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter Firma Leonhard Weiss, Günzburg zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 08.06.2020 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 935.003,40 € vergeben.
  2. Die Finanzierung der Straßen- und Tiefbauarbeiten in Höhe von 935.003,40 € erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt. 

9 Pilotversuch zur zeitweisen Freigabe der Schättere-Trasse für den Radverkehr

3020/009 - Entscheidung

Der Tagesordnungspunkt wurde vor Eintritt in die Tagesordnung durch einen mehrheitlich befürworteten Geschäftsordnungsantrag abgesetzt.
Die Stadt Aalen als Untere Straßenverkehrsbehörde beabsichtigt auf der Schättere-Trasse nach den Sommerferien 2020 einen sechswöchigen Pilotversuch zur Freigabe für den Radverkehr bis zum Tunnel der ehemaligen Härtsfeldbahn durchzuführen. Hierbei sind zwei Varianten denkbar:
  • Variante 1: Sechswöchiger Probebetrieb mit durchgängiger Freigabe für den Radverkehr.
  • Variante 2: Aufgreifen Vorschlag ADFC Aalen - Probebetrieb für sechs Wochen, wobei die SchättereTrasse an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 12.00 bis 18.00 Uhr für Radfahrer gesperrt sein soll. Stattdessen wird in diesen Zeiten die Waldhäuser Steige (K 3291) für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt, damit ausschließlich der Radverkehr die Waldhäuser Steige benutzen kann. 
© Stadt Aalen, 22.07.2020