Beschlüsse der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Stadtentwicklung am Donnerstag, 6. Dezember 2018

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Energie- und Klimaschutzbericht 2017

6718/010 - Kenntnisnahme

Vom Energie- und Klimaschutzbericht 2017 wir Kenntnis genommen.
    

2 Fassadensanierungsprogramm - Erweiterungsvorschlag Aufstockung der Fördersumme

6118/030-1 - Vorberatung

Der AUST empfahl bei drei Gegenstimmen dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Dem Erweiterungsvorschlag aus dem AUSt 11.10.2018 wird Folge geleistet.
  2. Die vorgeschlagenen Fördersummen aus SV 6118/030 werden auf Empfehlung des AUSt weiter erhöht auf maximal 5.000 Euro bzw. 25% der förderfähigen Kosten.
  3. In Einzelfällen kann bei Vorhaben von städtebaulich herausragender Bedeutung ein Gebäude ausnahmsweise pauschal mit bis zu 5.000 € gefördert werden. (Abweichung von der 25%-Regel).
  4. Die sonstigen Regelungen der SV 6118/030 werden unverändert beschlossen: 
    Weiterführung in den Jahren 2019-2021 mit Haushaltsmitteln in Höhe von jährlich 100.000 € 

Wirksamkeit der genannten Anpassungen ab dem 01.01.2019.

3 Schubart-Gymnasium, Neugestaltung Schulhof

6718/014 - Vorberatung

Der AUST empfahl einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

Die Planung des Grünflächen- und Umweltamtes für die Neugestaltung des Schulhofes beim Schubart-Gymnasium wird gebilligt (Baubeschluss).

 
Die Kosten gehen zu Lasten der Investitionsnummer I650048 im Haushalt 2018. Die für die Beauftragung benötigte Verpflichtungsermächtigung wird außerplanmäßig über die zur Verfügung stehende Investitionsnummer I650017 – Investitionsbudget Gebäudewirtschaft für Schulen bereitgestellt.

4 Bebauungsplan "Treppach-West" im Planbereich 70-03, Plan Nr. 70-03/2 in Aalen-Wasseralfingen und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 70-03/2 - Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB - Billigung der vereinfachten Änderung gem. § 4 a (3) i. V. m. § 13 BauGB - Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO

6118/010 - Vorberatung


Der AUST empfahl bei zwei Enthaltungen dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 06.11.2018 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung und währende der eingeschränkten Beteiligung im Rahmen der vereinfachten Änderung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage E).
  2. Das Deckblatt vom 06.11.2018 zum Bebauungsplan „Treppach-West“, Plan Nr. 70-03/2 wird gebilligt (Anlage B).
  3. Es wird festgestellt, dass diese Änderung und Ergänzung die Grundzüge der Planung nicht berührt, und dass eine nochmalige Auslegung des Bebauungsplanentwurfes nicht erforderlich ist. Es wurde eine eingeschränkte Beteiligung durchgeführt; dem Betroffenen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 
  4. Die als Anlage beigefügten  S a t z u n g e n  werden beschlossen (Anlage A).
  5. Folgende Bebauungspläne werden aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des  B-Planes/der Satzung über örtliche Bauvorschriften Nr. 70-03/2 überlagert werden:
  • Plan Nr. 70-03 „Treppach-Nord“, genehmigt/in Kraft seit 21.09.1984.

Plan Nr. 70-01/4 „Änderung des Bebauungsplans Treppach-Süd“, in Kraft seit 02.04.1992

© Stadt Aalen, 18.12.2018