Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Aalen am Donnerstag, 21. November 2019

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Bekanntgaben

a)    nichtöffentlich gefasste Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO    
b)    Auszeichnung der Stadt    

2    Haushaltsberatung 2020 und mittelfristige Finanzplanung

hier: Haushaltsreden der Fraktionen    

3    Anpassung der städtischen Sportförderung

4019/013 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden geänderten Beschlussantrag:

  1. Die Stadt Aalen gewährt auf der Grundlage der aktuellen Sportförderungsrichtlinien für den Neubau und den Erhalt von vereinseigenen Sportanlagen sowie für die Anschaffung von besonderen Sportgeräten ab dem 01.01.2020 einen Zuschuss von 30% der zuschussfähigen Kosten. Punkt 7.1 der Sportförderungsrichtlinien wird dazu entsprechend geändert.
  2. Diese Änderung gilt für noch nicht bewilligte Maßnahmen.
  3. Die sonstigen Regelungen der Sportförderungsrichtlinien gelten weiterhin.
  4. Über eine Förderung von anderen Sportanlagen und Einrichtungen (siehe Punkt 3.2 der Sportförderungsrichtlinien) wird noch entschieden. Die Verwaltung wird dem Gemeinderat dazu im ersten Quartal 2020 einen Vorschlag unterbreiten.    

4    Jurahalle, Turn- und Festhalle Ebnat Grundsatzbeschluss für die Weiterentwicklung der Jurahalle

6519/029 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschlussantrag:

Der Gemeinderat fasst den Grundsatzbeschluss für die Sanierung und Weiterentwicklung der Jurahalle und beschließt die Durchführung eines Vergabeverfahrens für die spätere Beauftragung der Architektenleistung. Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.    

5    Grundsatzbeschluss zur Sanierung der Ortsdurchfahrt Affalterried K3325 und zur Ertüchtigung der Anschlussstelle Affalterried an der B29 Westumgehung

6619/002 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschlussantrag:

  1. Die Planung des Ostalbkreises zur Ertüchtigung der Anschlussstelle Affalterried an die B29 Westumgehung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Sanierung der Ortsdurchfahrt Affalterried Mönchsbuchstraße / K 3325 werden beschlossen.
  3. Das Tiefbauamt wird mit der Ausführung der Maßnahmen beauftragt.    

6    Kinderbetreuungsplan AKITA 2019/2020

5019/017 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden geänderten Beschlussantrag:

  1. Der örtlichen Kindertagesbetreuungsplan AKITA 2019/2020 mit dem darin festgestellten Bedarf wird beschlossen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den dargestellten Ausbau von weiteren 130 U3-Plätzen und 220 Ü3-Plätzen umzusetzen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die im AKITA 2019/2020 dargestellten Ziele und Maßnahmen umzusetzen.    

7    Schulentwicklungsplan der Stadt Aalen 2020

4019/017 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschlussantrag:

Dem Schulentwicklungsplan der Stadt Aalen 2020 wird zugestimmt.    

8    Medienentwicklungsplan der Stadt Aalen 2019

4019/015 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig bei vier Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat beschließt die schrittweise Umsetzung des Konzepts zur Digitalisierung der 21 Schulen in der Trägerschaft der Stadt Aalen, dem Medienentwicklungsplan der Stadt Aalen 2019 (MEP 2019), in den Jahren 2019 bis 2024.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Budgets für die Jahre 2019 bis 2024 gemäß der vorgestellten Investitionsplanung bei der Erstellung des jeweiligen Haushaltsplanentwurfs sowie die Bereitstellung des notwendigen Personalbedarfs im jeweiligen Entwurf des Stellenplans zum Haushaltsplan zu berücksichtigen.    

9    Werbesatzung für Anlagen der Außenwerbung in der Stadt Aalen      Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB     Satzungsbeschluss gem. § 74 Abs. 6 LBO BW i. V. mit § 4 GemO BW

6119/024 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig bei drei Enthaltungen den folgenden Beschlussantrag:

  1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 02.10.2019 betreffend der „Werbesatzung für Anlagen der Außenwerbung in der Stadt Aalen“ als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der öffentlichen 2. Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage B, Abwägungsvorschläge zur öffentlichen Auslegung).
  2. Die als Anlage beigefügten S a t z u n g wird beschlossen (Anlage A)
  3. Die Satzung tritt mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten im Geltungsbereich der Satzung die Regelungen zu Werbeanlagen der folgenden Bebauungspläne außer Kraft, die sind insbesondere: Nr. 81-02/1, Nr. 71-02, Nr. 71-01, Nr. 71-03/5, Nr. 03-05, Nr. 03-06/3, Nr. 03-06/4, Nr. 10-01/5, Nr. 03-07/4, Nr. 09-04, Nr. 02-03/5, Nr. 02-03/3, Nr. 02-03/6, Nr. 02-03/2, Nr. 07-08/3, Nr. 07-01/2, Nr. 07-02/1, Nr. 05-01/3, Nr. 05-02/5, Nr. 05-02/4, Nr. 05-06/1, Nr. 40-04/5, Nr. 40-02/1, Nr. 01-03/11, Nr. 01-03/9, Nr. 01-01/8, Nr. 73-01/1, Nr. 74-03, Nr. 02-06/3, Nr. 01-03/13, Nr. 03-01/3, Nr. 09-04/1. (überwiegend entlang Hauptverkehrsstraßen)
  4. Die Gestaltungssatzung „Satzung über örtliche Bauvorschriften für den Bereich der Altstadt“ (in Kraft seit dem 03.07.2002) behält ihre Gültigkeit. Werbeanlagen, Hinweisschilder und Beschriftungen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. Ausgenommen sind die Anlagen der Stadtinformation.    

10    Beschluss der Variante zur Herstellung des Parkplatzes vor der Festhalle in Unterkochen

 6619/028 - Entscheidung

Wurde vor Eintritt in die Tagesordnung abgesetzt.  

11    Bebauungsplan "Östlich Burgstallkreisel zwischen L1080, Industriestraße und Kocher" in den Planbereichen 07-02 und 07-03, Plan Nr. 07-02/3 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 07-02/3      Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB

 6119/027 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Es werden ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. §74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
  2. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 18.06.2019); siehe Anlage B).
  3. Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einen Umweltberichtbeschrieben und bewertet werden.
  4. Folgende gebilligte und rechtskräftige Bebauungspläne/ Baulinien werden aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des B-Planes / der Satzung über örtliche Bauvorschriften Nr. 07-02/3 überlagert werden:

a)    Rechtskräftige Bebauungspläne:

  • Ortsbausatzung für Aalen vom 17.03.1960 mit Änderungen vom 17.11.1960, 25.05.1961 und 21.02.1963
  •  Industriegebiet Süd III, Plan Nr. 07-03 (in Kraft seit 25.03.1967)
  • Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet Süd III, Plan Nr. 07-03 bezüglich der planungsrechtlichen Festsetzungen zu Industriegebieten und Aufhebung des Bebauungsplanes Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet Süd III, Plan Nr. 07-03/2 (in Kraft seit 05.04.2000)

b)    Bebauungspläne im Verfahren:

  • Innenstadtergänzung Aalen-Süd (1. Abschnitt), Plan Nr. 07-01/1 (Auslegungsbeschluss 13.07.2000)
  • Änderung der Ortsbausatzung Aalen im Bereich der Gewerbezone Aalen-Süd zwischen der Alten Heidenheimer Straße und dem Burgstall, Plan Nr. 07-02 (Auslegungsbeschluss 03.11.1988)  

12    Eigenbetrieb Stadtwerke Aalen Abwasserentsorgung    

a)    Abwassergebühr
- Gebührennachkalkulation Abwasser für das Jahr 2018
- Ausgleich der Kostenüberdeckung des Jahres 2018

8119/015 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme die folgenden  Beschlüsse:

  1. Das gebührenrechtliche Ergebnis für 2018 wird mit einer Kostenüberdeckung bei der Schmutzwassergebühr mit 140.804,29 € und mit einer Kostenunterdeckung bei der Niederschlagswassergebühr mit 128.225,23 € festgestellt.
  2. Die Kostenüberdeckung bei der Schmutzwassergebühr in Höhe von 140.804,29 € soll in den Jahren 2020 bis 2023 wie folgt ausgeglichen werden:
    Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenüberdeckung 2018 in Höhe von 35.201,29 € nach 2020
    Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenüberdeckung 2018 in Höhe von 35.201,00 € nach 2021
    Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenüberdeckung 2018 in Höhe von 35.201,00 € nach 2022
    Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenüberdeckung 2018 in Höhe von 35.201,00 € nach 2023
    Die Kostenunterdeckung bei der Niederschlagswassergebühr in Höhe von 128.225,23 € soll in den Jahren 2020 bis 2023 wie folgt ausgeglichen werden.
    Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenunterdeckung 2018 in Höhe von 32.057,23 € nach 2020
    Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenunterdeckung 2018 in Höhe von 32.056,00 € nach 2021
    Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenunterdeckung 2018 in Höhe von 32.056,00 € nach 2022
    Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenunterdeckung 2018 in Höhe von 32.056,00 € nach 2023    

        
b)    Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebs Stadtwerke Aalen Abwasserentsorgung;
Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes

1419/001 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Der Gemeinderat nimmt den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 des Eigenbetriebs Stadtwerke Aalen Abwasserentsorgung zur Kenntnis.    
        
c)    Feststellung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Aalen Abwasserentsorgung für das Wirtschaftsjahr 2018

8119/014 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Jahresabschluss der Stadtwerke Aalen Abwasserentsorgung zum 31.12.2018 wird in der vorgelegten Fassung mit folgenden Zahlen festgestellt: Bilanzsumme 96.372.806,14 €
    davon entfallen auf der Aktivseite auf
    - Anlagevermögen 94.919.435,32 €
    - Umlaufvermögen 1.453.370,82 €
    davon entfallen auf der Passivseite auf
    - Eigenkapital 30.961.508,34 €
    - Sonderposten für Investitionszuwendungen 4.398.786,73 €
    - empfangene Ertragszuschüsse 9.041.670,97 €
    - Rückstellungen 509.693,92 €
    - Verbindlichkeiten 51.461.146,18 €
    Jahresverlust -17.292,04 €
    Summe der Erträge 10.767.816,55 €
    Summe der Aufwendungen 10.785.108,59 €
  2. Der Jahresverlust in Höhe von -17.292,04 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
  3. Die Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2018 entlastet.
  4. Die Stadtwerke werden mit der Veröffentlichung des festgestellten Jahresabschlusses zum
  5. 31.12.2018 und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 2018 beauftragt.    

        
d)    Beauftragung des Abschlussprüfers 2019 des Eigenbetriebes Stadtwerke Aalen Abwasserentsorgung

 8119/018 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Die Baker Tilly, Stuttgart, wird mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2019 beauftragt.  
        
e)    Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung); 
Abwassergebührenvorauskalkulation für das Jahr 2020

8119/030 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme die folgenden Beschlüsse: 

  1. Zum 01.01.2020 wird die Schmutzwassergebühr von 1,37 € pro m³ Abwasser auf 1,32 € pro m³ Abwasser gesenkt.
  2. Ab dem 01.01.2020 wird die Niederschlagswassergebühr von 0,58 € auf 0,59 € pro m² versiegelter Fläche und Jahr erhöht.
  3. Die als Anlage 2 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 21.11.2019 wird beschlossen.
  4. Die Satzung ist öffentlich bekannt zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde gem. § 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung anzuzeigen.    

        
f)    Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aalen Eigenbetrieb Abwasserentsorgung für das Wirtschaftsjahr 2020

 8119/029 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme die folgenden Beschlüsse: 

  1. Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 wird mit folgenden Summen festgestellt:
  2. Erfolgsplan Erträge 10.766.000 €
    Aufwendungen 10.721.000 €
    Jahresgewinn 45.000 €
    Vermögensplan Einnahmen 13.159.300 €
    Ausgaben 13.159.300 €
  3. Die im Vermögensplan 2020 vorgesehene Kreditaufnahme mit 8.600.000 € wird genehmigt.
  4. Die Verpflichtungsermächtigung für das Wirtschaftsjahr 2020 wird auf 665.000 € festgesetzt.
  5. Die Kassenkreditermächtigung für das Wirtschaftsjahr 2020 wird auf 2.000.000 € festgesetzt.
  6. Die Stadtwerke Aalen Eigenbetrieb Abwasserentsorgung werden mit der Durchführung des Wirtschaftsplans beauftragt.  

13    Änderung des Flächennutzungsplanes für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen    

a)    im Bereich "Hasenwiese" in der Gemeinde Essingen (87. FNP-Änderung)
- Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB

6119/032 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei zwei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

  1. Dem Inhalt der 87. FNP-Änderung wird zugestimmt (Stand 11.11.2019; siehe Anlage B).
  2. Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.    

        
b)    im Bereich "Rohrwang" in Aalen-Kernstadt (81. FNP-Änderung)
- Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB

6119/033 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung

  1. Dem Inhalt der 81. FNP-Änderung wird zugestimmt (Stand 06.11.2019; siehe Anlage B).
  2. Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.    
© Stadt Aalen, 23.11.2019