Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Aalen am Donnerstag, 27. Juni 2019

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Fragestunde der Einwohner

um 16:00 Uhr, falls erforderlich, wird die Reihenfolge der Tagesordnung geändert
 

2 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO

3 Bericht von den Aktivitäten im Rahmen der Städtepartnerschaften/-freundschaften

(mündl. Bericht)

4 Werbesatzung für Anlagen der Außenwerbung in Aalen-Ebnat, Aalen-Waldhausen, in Aalen-Fachsenfeld, in Aalen-Dewangen, in Aalen-Hofen, in Aalen-Unterkochen, in Aalen- Wasseralfingen und in Aalen-Weststadt Aufstellungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB für eine Satzung über örtliche Bauvorschrif-ten (Werbesatzung) gem. § 74 Abs. 1, 5 und 6 der LBO für Baden-Württemberg

6119/019 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Es wird eine Satzung über örtliche Bauvorschriften (Werbesatzung) gem. § 74 LBO BW Abs. 1, 5 und 6 für die Geltungsbereiche aufgestellt.
  2. Den Abgrenzungsplänen zur Satzung (Stand 24.05.2019; siehe Anlage A) wird zugestimmt.

5 Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Ostwürttemberg Beteiligungsfonds P.E.G.A.S.U.S. GmbH & Co.KG

2119/016 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Ostwürttemberg Beteiligungsfonds P.E.G.A.S.U.S. GmbH & Co. KG
 

a)  dem Prüfungsbericht 2018 und der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018,
b)  der Verrechnung des Jahresfehlbetrags mit den Kapitalverlustkonten der Gesellschafter,
c)  der Entlastung der Geschäftsführung und des Beirats und
d)  der Wahl einer regionalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019
zuzustimmen.

6 Erweiterung des Baubeschlusses zum Erreichen der aktuellen Schutzziele des vorbeugenden Brandschutzes in der Stadthalle

6519/014 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat stimmt den Mehrausgaben in Höhe von 149.000€ netto aufgrundvon umfangreicheren Brandschutzmaßnahmen im Bereich der Brandabschottungen und der Brand- und Raucherkennungsmaßnahmen zu.
  2. Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.

7 Bebauungsplan "Nördlich der Querspange Stiewingstraße im Bereich der ehemaligen Eisengießerei" im Planbereich 71-07, Plan Nr. 71-07/2 in Aalen-Wasseralfingen und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 71-07/2 -Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB und § 13 bzw. § 13 a BauGB

6119/017 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Es wird ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt. (§ 2 BauGB).
  2. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 23.05.2019); siehe Anlage B). 
  3. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.
  4. Von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen.
  5. Folgende gebilligte und rechtskräftige Bebauungspläne / Baulinien werden aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des B-Planes / der Satzung über örtliche Bauvorschriften Nr. 71-07/2 überlagert werden:
    Rechtskräftige Bebauungspläne:
    - Plan Nr. 01-02-WA, „Zur teilweisen Aufhebung der Ortsbausatzung für Wasseralfingen (OBS gilt noch)“, In Kraft seit: 17.08.1989, 
    - Ortsbausatzung von Wasseralfingen, in Kraft seit: 25.07.1957; diese gilt im Bebauungsplanbereich Plan Nr. 01-02
    - Plan Nr. LXXI-05, „Wilhelmstraße-Süd“; In Kraft seit: 10.02.1939;
    - Plan Nr. LXXI-01-T2, „Ortsbauplan Wasseralfingen Südteil“, in Kraft seit: 03.03.1893;
    Gebilligter Bebauungsplan:
    Plan Nr. 71-07; „Gewerbe- und Industriegebiet zwischen K 3311, Kocher- und Wilhelmstraße, südlich der Schafgasse im Bereich Eisenschmelze“, (Billigungsbeschluss: 27.05.1987)

8 Rückblick auf die Legislaturperiode 2014 bis 2019

mündl. Bericht

9 Verschiedenes

© Stadt Aalen, 02.07.2019