Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Aalen am Donnerstag, den 17. Mai 2018

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO

2 Delegationsreise nach Mosambik 2018

a)    Chronologie zur Entwicklung der Projektpartnerschaft/ Städtepartnerschaft mit Vilankulo    

0118/003 - Information

b)    Bericht über die Delegationsreise 

0118/004 - Information

  1. Der Gemeinderat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Delegationsreise nach Mosambik zur Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat stimmt der Freundschaftsurkunde mit der mosambikanischen Stadt Vilankulo, Republik Mosambik zu.    

3 Feststellung des Jahresabschlusses 2016

a)    Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes

1418/001 - Kenntnisnahme

Der Gemeinderat nimmt den Schlussbericht des städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Aalen zur Kenntnis
    
b)    Feststellung des Jahresabschlusses 2016
 
2118/012 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stellt das Ergebnis des Jahresabschlusses 2016 – wie in der Anlage dargestellt – fest.

4 Finanzielle Förderung der Volkshochschule Aalen e. V.: Novellierung und Anpassung der Zuschüsse für den Zeitraum 2019 bis 2021

4018/006 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Volkshochschule Aalen e.V. erhält im Drei-Jahres-Rhythmus zunächst für die Jahre 2019 bis 2021 einen konstanten, tarifunabhängigen Gesamtzuschuss in Höhe von 396.000€ pro Jahr.
    Im Gesamtzuschuss ist ab dem Haushaltsjahr 2019 der bisherige technische Investitionskostenzuschuss enthalten. Die Laufzeit (Vier-Jahres-Rhythmus) des bisherigen technischen Investitionszuschusses wird an die Laufzeit des Gesamtzuschusses angepasst.
  2. Für die Jahre 2016 und 2017 ist aufgrund der Tarifanhebungen eine Nachzahlung auf den Zuschuss von insgesamt 21.740 € zu leisten.
    Die Nachzahlung aus der Tariferhöhung 2016 wird im Jahr 2018 mit 7.016 € ausbezahlt, die Nachzahlung aus der Tariferhöhung 2017 mit 14.724 € im Jahr 2019. Die Nachzahlung im Haushaltsjahr 2018 erfolgt durch Mittelumschichtung im Amt für  ´Bildung, Schule und Sport. Die Nachzahlung für das Jahr 2019 wird im Haushaltsplan für das Jahr 2019 veranschlagt.

5 Theater der Stadt Aalen

a)

  1. Bericht zur Spielzeit 2016/2017 und Zwischenbericht zur Spielzeit 2017/2018
  2. Ausblick auf die Spielzeit 2018/2019
  3. Rechnungsabschluss 2016/2017 mit Bericht 
  4. Bewirtschaftungsplan 2018/2019

4618/001 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

 

  1. Der Bericht zur Spielzeit 2016/2017 sowie der Zwischenbericht der laufenden Spielzeit 2017/2018 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
  2. Der Ausblick auf die Spielzeit 2018/2019 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
  3. Vom Rechnungsabschluss der Spielzeit 2016/2017 wird zustimmend Kenntnis genommen.
  4. Dem Bewirtschaftungsplan für die Spielzeit 2018/2019 mit Einnahmen im Ergebnishaushalt in Höhe von 544.600,- Euro und Ausgaben in Höhe von 1.577.200,- Euro wird zugestimmt. Der Zuschuss der Stadt Aalen beträgt für diesen Zeitraum 1.032.600,- Euro.


Der Bewirtschaftungsplan für das Theater der Stadt Aalen wird als Anlage dem Haushaltsplan 2019 der Stadt beigefügt.
    

 

b)

  • Entwicklung Gagenstruktur und Personalausgaben 
  • Stufenweise Erhöhung des künstlerischen Etats in den Spielzeiten 2019/2020 bis 2022/2023

 4618/002 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung den folgenden Beschluss:

Zum Abbau des Tarifgefälles zwischen dem Tarifvertrag TVöD und dem Normalvertrag Bühne für Mitarbeitende des Theaters der Stadt Aalen wird der künstlerische Etat stufenweise um jeweils 32.000,00 Euro in den 3 Spielzeiten 2019/2020, 2020/2021 und 2021/2022 erhöht.

6 Unterstützungssysteme für die Kitas im Stadtgebiet Aalen

a)  Sprachförderkonzept 2025 der Stadt Aalen

b)  Weiterentwicklung Inklusion in den Kitas
5018/004 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der dargestellten Weiterentwicklung der Sprachförderung in den Aalener Kitas wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Sprachförderkonzept 2025 mit den Trägern umzusetzen.
  2. Die dadurch erreichten Einsparungen werden zur Weiterentwicklung im Bereich der Inklusion in den Kitas verwendet. 
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, das dargestellte Rahmenkonzept Inklusion in den Kitas mit den Trägern umzusetzen. 

7 Neufassung der Gutachterausschussgebührensatzung

6018/015 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme und drei Enthaltungen den folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Erhebung von Gebühren für Leistungen des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung) als Neufassung.
Die Satzung tritt am 1.1.2019 in Kraft.

8 Spielraumleitplanung für die Spielplätze der Stadt Aalen

6718/001
6718/001-1 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Bei der weiteren Entwicklung sollen die Empfehlungen des Gutachters im Kapitel 8, Seite 36-39 beachtet sowie für die einzelnen Spielplätze im Kapital 9.2.0 bis 9.3.1 (Seite 87-99) bei Bedarf umgesetzt werden.

Beschlussantragsergänzung zur Sitzungsvorlage Nr. 6718/001
 
Die Rückmeldungen und Anregungen aus den Vorberatungen der Ortschaftsräte und des AUST (vom 08.03.2018) werden in die Spielraumleitplanung eingearbeitet.
 Die vom Grünflächen- und Umweltamt erläuterte weitere Vorgehensweise zur Umsetzung der Empfehlungen des Gutachtens in Kap. 9.3.1 (S. 94-99) inklusive Zeitplanung und Finanzierung werden gebilligt.

9 Bebauungspläne

6118/009 - Entscheidung

a)    Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

"Weilerstraße westlich Rombach und östlich Im Heimatwinkel", im Planbereich 09-04 und 09-03 in Aalen-Weststadt, Plan  Nr. 09-04/1 und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet Plan Nr. 09-04/1 - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB

  1. Es wird ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
  2. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 12.04.2018; siehe Anlage B).
  3. Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
  4. Der Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen ist im Parallelverfahren zu ändern und an den Bebauungsplan anzupassen. 
  5. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 02-03 „Südlich der Gartenstraße III“ wird aufgehoben soweit er vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 09-04/1 überlagert wird.      


b)    "Feuerwehrgelände Kocherwiesen" im Planbereich 73-01 in Aalen-Wasseralfingen, Plan Nr. 73-01/2 und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet Plan Nr. 73-01/2 - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB

6118/006 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Es wird ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
  2. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 21.03.2018; siehe Anlage B).
  3. Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
  4. Der Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen ist im „Bereich Feuerwehrgelände Kocherwiesen“ im Parallelverfahren zu ändern und an den Bebauungsplan anzupassen.     
© Stadt Aalen, 23.05.2018