Beschlüsse der Sitzung des Kultur-, Bildungs- und Finanzausschusses am Mittwoch, 11. April 2018

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Polizeiliche Jahresstatistik des Polizeipräsidiums Aalen

mündl. Bericht

2 Allgemeinverfügung über die Ladenöffnungszeiten in Aalen zur Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen 2018

3018/012 - Vorberatung

Es erging eine einstimmige Empfehlung zur Beschlussfassung an den Gemeinderat.

Den verkaufsoffenen Sonntagen 2018 für Aalen am 6. Mai, 9. September und 11. November 2018 und Wasseralfingen am 24. Juni 2018 wird zugestimmt. Die Regelung erfolgt in Form einer Allgemeinverfügung.

3 Anpassung der Standgebühren für die Reichsstädter Tage und für das Internationale Festival

3018/013 - Vorberatung

Es wurde keine Empfehlung an den Gemeinderat ausgesprochen. 

  1. Die Standgebühren für die Reichsstädter Tage werden in den Jahren 2018 und 2019 um jeweils 5 % erhöht.
  2. Die Standgebühren für das Internationale Festival werden in Abhängigkeit zu den Standgebühren der Reichsstädter Tage gemäß Anlage 2 erhöht    

4 Start Up Region Ostwürttemberg, Sachstandbericht und aktueller Förderbescheid

0218/001 - Vorberatung

Es erging eine einstimmige Empfehlung zur Beschlussfassung an den Gemeinderat.

Der Sachstandsbericht zu Zielen und Inhalten der Start Up Region Ostwürttemberg wird zur Kenntnis genommen. Der Finanzierung des Eigenanteils von 20% der vom Land Baden-Württemberg für 2 Jahre geförderten Stelle zur weiteren Etablierung einer Gründungskultur in Aalen wird zugestimmt.    

5 Umsetzungsschritte Kulturstrategie

a)    Programm Aalener Kulturwochen    

8018/003n - Information

b)    Gründung einer Schubart-Gesellschaft

8018/002 - Vorberatung

Es erging bei einer Enthaltung eine Empfehlung zur Beschlussfassung an den Gemeinderat.

Die Vorschläge werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

6 Kostenmodell für Breitbandhausanschlüsse im Zuge der Baumaßnahmen der Komm.Pakt.Net im Stadtgebiet Aalen

6618/008 - Vorberatung

Es erging eine einstimmige Empfehlung zur Beschlussfassung an den Gemeinderat.

  1. Der Kostenregelung zum Breitbandhausanschluss in den Ausbaugebieten wird zugestimmt
  2. Der Eigentümer zahlt für die Baukosten des Hausanschlusses einen Pauschalbetrag von 750 € netto, bzw. derzeit 892,50 € brutto und trägt die Kosten für den Tiefbau auf seinem Grundstück
  3. Sollten die Baukosten des Hausanschlusses den Pauschalbetrag von 750 € netto, bzw. derzeit 892,50 € brutto überschreiten, übernimmt die Stadt Aalen die Mehrkosten.    

7 Annahme von Spenden gem. § 78 Abs. 4 GemO

2118/011 - Entscheidung

Es erging eine einstimmige Empfehlung zur Beschlussfassung an den Gemeinderat.

Die Annahme der Spenden, wie in der Vorlage dargestellt, wird beschlossen.

8 Verschiedenes

© Stadt Aalen, 13.04.2018