Corona-Krise: Stadt Aalen stundet Steuerschuld, Gebühren und Beitragszahlungen

Unternehmen und Privatpersonen können ab sofort Stundung der Steuerschuld bis 30.06.2020 beantragen

Um den Aalener Wirtschaftsbetrieben, die aufgrund der Corona-Krise mit Umsatzeinbußen und Liquiditätsengpassen kämpfen, zu entlasten, wird die Stadt Aalen Steuerzahlungen bis zum 30. Juni 2020 zinslos stunden.

„Damit wollen wir ein Zeichen der Solidarität mit unseren heimischen Wirtschaftsunternehmen setzen“, sagt Oberbürgermeister Thilo Rentschler, „nur wenn wir zusammenhalten, können wir diese schwierigen Zeiten erfolgreich meistern.“  

Konkret bedeutet die Regelung, dass steuerpflichtigen Aalener Unternehmen auf Antrag ihre Steuerschuld – zinslos bis Ende Juni - ausgesetzt wird. Bereits in Aussicht gestellt wird auch die Möglichkeit einer Verlängerung bis Ende des Jahres 2020, in besonders begründeten Fällen, so die Stadtkämmerin Daniela Faußner.
Die Sonderregelung schließt auch die Unternehmen ein, die bereits jetzt Steuerzahlungen schulden, die Stadt wird zunächst von einer Vollstreckung der Steuerschuld absehen. Säumniszuschläge werden für den Zeitraum vom 19. März bis 30. Juni nicht erhoben.

Auch Privatpersonen die von der Corona-Krise betroffen sind, dürfen einen Antrag auf Stundung stellen.

Die Regelung soll auch auf die fälligen Forderungen für  Grundsteuer, Gebühren- und Beiträge von Privatpersonen ausgedehnt werden, sofern hier ein begründeter Antrag gestellt wird. 

INFO    

Informationen sind unter www.aalen.de > Wirtschaftliche Fragen - Corona ersichtlich. Gerne kann telefonisch beim Steueramt der Stadt Aalen oder bei der Stadtkasse nachgefragt werden. 
Steueramt: 07361 52-1213
Stadtkasse: 07361 52-1032

© Stadt Aalen, 27.03.2020