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Digitaler Bauantrag – Umstellung erfolgt zum 1. Januar 2025

Bereits im Juni 2024 hatte die Stadt Aalen über die zum 1. Januar 2025 in Kraft tretenden Änderungen der Landesbauordnung und über den digitalen Bauantrag informiert. Die gesetzliche Übergangsfrist, wonach das Bauordnungsamt Bauanträge noch in Papierform annehmen durfte, läuft zum Jahresende aus. Hierauf weist die Stadt Aalen ausdrücklich hin.

Dies bedeutet: Der Onlinedienst „Virtuelles Bauamt – Baden-Württemberg“ – (ViBa BW) ist ab Januar 2025 für alle Bauanträge verpflichtend. 

Für die Antragstellung als Privatperson wird ein Bund-ID-Konto benötigt. Dies ist ein von der Bundesregierung angebotenes, zentrales Benutzerkonto, mit dem digitale Verwaltungsleistungen in Anspruch genommen werden können. Die Kontoerstellung kann über ein ELSTER-Zertifikat erfolgen oder über einen Personalausweis mit Onlinefunktion.

Möchte ein Unternehmen oder ein Architekturbüro einen Bauantrag stellen, benötigt es ein Unternehmenskonto. Dies kann es mit der zugehörigen Steuernummer über ein ELSTER-Zertifikat einrichten. 
Es sollte ausreichend Zeit für die Erstellung des Kontos eingeplant werden. Der Zugangs-Code für ein Elster-Zertifikat wird per Post zugestellt, was bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen kann. Die Onlinefunktion des Personalausweises kann beim Amt für Bürgerservice und öffentliche Ordnung der Stadt Aalen oder bei den Geschäftsstellen der Ortschaftsverwaltungen freigeschaltet und relativ kurzfristig erreicht werden. 

Im Bauantragsverfahren gibt es die „Rollen“ der entwurfsverfassenden Person und der frei zeichnenden Person (Bauherrschaft). Bauwillige können ihre Rolle durch Ausstellung einer Vollmacht ausnahmsweise auch auf Vertreter übertragen, z. B. Bauherrengemeinschaften oder Menschen, die im Umgang mit digitalen Vorgängen weniger geübt sind.    

INFO

Umfassende Informationen zu ViBa BW gibt es auf der Homepage der Stadt Aalen unter www.aalen.de/digitaler-bauantrag. Rückfragen zur digitalen Einreichung sind jederzeit möglich. Es wird empfohlen, diese per E-Mail an das Bauordnungsamt zu richten unter bauordnungsamt@aalen.de oder telefonisch während der üblichen Öffnungszeiten unter 07361 52-1430

© Stadt Aalen, 17.12.2024