Ehefähigkeitszeugnis
Oftmals wird ein Ehefähigkeitszeugnis (zum Beispiel in Frankreich, Italien, Österreich, Schweiz) gefordert, das Ihnen Ihr zuständiges Wohnsitzstandesamt ausstellen kann. Für die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses sind die gleichen Nachweise vorzulegen, wie wenn Sie hier heiraten würden.
Gebühr: 40 Euro, außer es liegt eine zwischenstaatliche Vereinbarung über Gebührenbefreiung vor.
Unsere Anschrift
Rathaus Unterkochen
Rathausplatz 9
73432 Aalen-Unterkochen
Öffnungszeiten
Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr
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Ansprechpartner/in
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GeschäftsstellenleiterinSabine KlingTel.: 07361 9771-41Fax: 07361 9771-50E-Mail: rathaus.hofen@aalen.de
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GeschäftsstellenleiterMichael StäblerTel.: 07366 9609-11Fax: 07366 9609-19E-Mail: rathaus.dewangen@aalen.de
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GeschäftsstellenleiterinIngrid StaudeneckerTel.: 07367 9618-11Fax: 07367 9618-19E-Mail: rathaus.waldhausen@aalen.de
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