Ehefähigkeitszeugnis
Oftmals wird ein Ehefähigkeitszeugnis (zum Beispiel in Frankreich, Italien, Österreich, Schweiz) gefordert, das Ihnen Ihr zuständiges Wohnsitzstandesamt ausstellen kann. Für die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses sind die gleichen Nachweise vorzulegen, wie wenn Sie hier heiraten würden.
Gebühr: 40 Euro, außer es liegt eine zwischenstaatliche Vereinbarung über Gebührenbefreiung vor.
Unsere Anschrift
Rathaus Unterkochen
Rathausplatz 9
73432 Aalen-Unterkochen
Öffnungszeiten
Montag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 15 bis 18 Uhr
Freitag, 8.30 bis 11.45 Uhr
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Ansprechpartner/in
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AnsprechpartnerinBianca JedlickaTel.: 07366 9612-0Fax: 07366 9612-19E-Mail: rathaus.fachsenfeld@aalen.de
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GeschäftsstellenleiterinSabine KlingTel.: 07361 9771-41Fax: 07361 9771-50E-Mail: rathaus.hofen@aalen.de
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GeschäftsstellenleiterMichael StäblerTel.: 07366 9609-11Fax: 07366 9609-19E-Mail: rathaus.dewangen@aalen.de
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GeschäftsstellenleiterinIngrid StaudeneckerTel.: 07367 9618-11Fax: 07367 9618-19E-Mail: rathaus.waldhausen@aalen.de