Ehefähigkeitszeugnis

Oftmals wird ein Ehefähigkeitszeugnis (zum Beispiel in Frankreich, Italien, Österreich, Schweiz) gefordert, das Ihnen Ihr zuständiges Wohnsitzstandesamt ausstellen kann. Für die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses sind die gleichen Nachweise vorzulegen, wie wenn Sie hier heiraten würden.

Gebühr: 40 Euro, außer es liegt eine zwischenstaatliche Vereinbarung über Gebührenbefreiung vor.

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Rathaus Unterkochen
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Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
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