eID-Karte für Bürger der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums

Zum 1. Januar 2021 wurde die eID-Karte für Unionsbürger*innen sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums ab einem Mindestalter von 16 Jahren gemäß eID-Karten-Gesetz eingeführt. Die neue Chipkarte enthält die Online-Ausweisfunktion. Mit dieser Karte kann man sich sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge und Geschäftliches digital erledigen.

Die eID-Karte ist kein Ausweis- oder Reisedokument. Sie enthält daher kein Lichtbild, keine Fingerabdrücke und keine Unterschrift. Diese Karte kann auf freiwilliger Basis bei der Personalausweisbehörde beantragt werden.

Beantragung:
Persönlich mit dem aktuellen vom Heimatstaat ausgestellten und gültigen Identitätsdokument (z. B. Pass oder nationale Identitätskarte). 
Sollten die persönlichen Angaben (Namensschreibweise, Geburtsdaten) im Identitätsdokument nicht mit dem Melderegister übereinstimmen, muss eine standesamtliche Urkunde (ggf. international bzw. übersetzt und beglaubigt) vorgelegt werden.

Bearbeitungszeit:
ca. 4 Wochen

Gültigkeitsdauer:
10 Jahre

Gebühr:
37,00 Euro

Der Seite www.personalausweisportal.de können Sie ein Musterbeispiel für eine eID-Karte entnehmen.

Unsere Anschrift

Rathaus
Marktplatz 30
73430 Aalen

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Öffnungszeiten

Montag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
von 12 bis 14 Uhr – reserviert für online gebuchte Termine
Dienstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
von 12 bis 14 Uhr – reserviert für online gebuchte Termine
Mittwoch: 7.30 bis 12 Uhr
Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 17.45 Uhr,
von 12 bis 14 Uhr - reserviert für online gebuchte Termine
Freitag: 8.30 bis 12 Uhr