Entwurf zum Elektromobilitätsgesetz – EmoG

Seit Monaten wird bereits vermutet, dass die Bundesregierung den Absatz von Elektrofahrzeugen durch ein Gesetz ankurbeln möchte. Diese Starthilfe ist wichtig. Noch immer bewegen sich die E-Zulassungszahlen in Deutschland auf sehr niedrigem Niveau. Auch in naher Zukunft wird es hierzulande voraussichtlich noch längst keine 10.000 Elekroautos geben. Andere Länder machen vor, wie es gehen könnte. Allen voran Norwegen. Dort werden die Zulassungszahlen seit vielen Monaten von Tesla oder dem neuen E-Golf angeführt.

(© JMG / pixelio.de)

Jetzt wurde der Entwurf des Gesetzes zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge veröffentlicht. Mit diesem Gesetz werden Maßnahmen zur Bevorrechtigung der Teilnahme von elektrisch betriebenen Fahrzeugen am Straßenverkehr ermöglicht, um deren Verwendung zur Verringerung insbesondere von klima- und umweltschädlichen Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs zu fördern.

Die Bundesregierung setzt mit ihrem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) eher auf ideelle Anreize.

Gefördert werden sollen nach dem vorgestellten Gesetzentwurf reine Elektroautos, aber auch Brennstoffzellen-Fahrzeuge und PlugIn-Hybride mit einer rein elektrischen Reichweite von mindestens 30 km (ab 2018: 40 km) oder einem CO2-Ausstoß von höchstens 50g/km.

Im Kern geht es in dem zwischen Umwelt- und Verkehrsministerium ausgehandelten Entwurf um eine überschaubare Anzahl von Erleichterungen und Privilegien für E-Fahrzeuge, die künftig schon am Nummernschild zu erkennen sein sollen:

  • Park- und Halteregelungen
  • Nutzung von Busspuren
  • Aufhebung von Zufahrtsverboten

Konkret regelt der Bund damit allerdings noch nichts, da er für diese Regelungen auf kommunaler Ebene nicht zuständig ist. Vielmehr wird es Kommunen ermöglicht, durch dieses Gesetz selbst Regelungen zu treffen.

Ob die Kommunen darauf eingehen, bleibt allerdings ihnen überlassen. Eine einheitliche Privilegierung von Elektrofahrzeugen ermöglicht das Gesetz noch nicht.

Nähere Informationen: Elektromobilitätsgesetz

© Stadt Aalen, 06.10.2014