Eröffnung der Fotoausstellung im Limesmuseum am 7. November

Die Ausstellung der Werke des Fotowettbewerbs „Du bist Welterbe“ ist bis März 2022 zu sehen

Hier ist das Foto ?Den Elementen ausgesetzt. Sonne und Eis? abgebildet, das mit dem ersten Preis ausgezeichnet wurde. Darauf ist der Limes zu sehen.
Der erste Preis BW ging an Annika Wegner aus Lorch für ihr Bild ?Den Elementen ausgesetzt. Sonne und Eis?. (© Verein Deutsche Limes-Straße/Annika Wegner)

„Du bist Welterbe“ war das Motto des Fotowettbewerbs, den der Verein Deutsche Limes-Straße 2020 ausrichtete. Die Einladung an die Teilnehmenden lautete: „Halten Sie mit Ihrer Kamera spannende Momente fest, ungewöhnliche Ansichten auf der Deutschen Limes-Straße, dem Deutschen Limes-Radweg und dem Deutschen Limes-Wanderweg. Zeigen Sie uns Ihre Perspektive auf die Monumente und Rekonstruktionen von Limeswall, Palisade, Wachttürmen und vielem mehr.“ 

Limesreisende in Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern reichten Fotos von Kastellen, Wachttürmen, Palisaden, Limesfundamenten, Gladiatoren-Schaukämpfen, römisch inspirierter Streetart, Landschaftsaufnahmen und Ausstellungsstücken in Römermuseen ein. Neben berühmten Motiven befinden sich unter den Wettbewerbsbeiträgen auch zahlreiche Aufnahmen von weniger bekannten Orten an der ehemaligen Außengrenze des Römischen Reiches. 

Der Fotowettbewerb stieß auf so große Resonanz, dass der Vorstand des Vereins Deutsche Limes-Straße entschied, nicht wie geplant drei, sondern insgesamt zwölf Fotos mit Preisen auszuzeichnen – drei für jedes Bundesland, durch das der Obergermanisch-Raetische Limes führt. 

Das Limesmuseum Aalen und der Verein Deutsche Limes-Straße zeigen vom 7. November 2021 bis März 2022 in einer Sonderausstellung die zwölf preisgekrönten Bilder. Die Aufnahmen bieten spannende und ungewöhnliche Ansichten und laden dazu ein, den Obergermanisch-Raetischen Limes – Europas größtes Bodendenkmal und seit 2005 UNESCO-Welterbe – noch einmal ganz neu zu entdecken. 

INFO:

Aktuell gilt die Warnstufe der Corona-Verordnung, das bedeutet, dass für Erwachsene die 3G+-Regel (geimpft, getestet, genesen) gilt. Hierbei ist zu beachten, dass ein Antigenschnelltest nicht mehr als Testnachweis genügt. Es ist ein aktueller PCR-Test nötig. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein.

© Stadt Aalen, 04.11.2021