Erstreckungssatzung auf das Gebiet der Gemeinde Essingen

Aufgrund des § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vom 24. Juli 2000 zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Mai 2019 in Verbindung mit § 26 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16. September 1974 zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. November 2017 hat der Gemeinderat der Stadt Aalen am 24.09.2020 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Erstreckung

(1)    Die „Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)“ der Stadt Aalen in ihrer jeweils gültigen Fassung erstreckt sich auf das Gemeindegebiet der Gemeinde Essingen.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung am 01.01.2021 in Kraft.

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Aalen geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist.