Förderung von Balkonkraftwerken läuft an

Eine Möglichkeit, um mehr CO2-neutralen Strom zu erzeugen sind an Balkonen angebracht Solarpaneele, sogenannte Balkonkraftwerke. Auch im Hinblick auf das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 fördert die Stadt Aalen die Anschaffung solcher Solaranlagen mit 75 Euro. Ab 1. Januar 2024 können die Anträge für das „Förderprogramm steckerfertige Solaranlagen“ gestellt werden.

Alle Bürger*innen, egal ob sie zur Miete wohnen oder Eigentümer sind, können ab dem 1. Januar 2024 eine Förderung von 75 Euro pro Anlage beantragen und mit dem Balkonkraftwerk einen Beitrag zur Energiewende leisten. 

Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen mit Wohnsitz im Stadtgebiet Aalen. Je Wohneinheit kann ein Antrag auf Förderung für „steckerfertige Solaranlagen“ mit einer Anlagenleistung von 600WP gestellt werden. Bis jetzt ist nur eine Einspeisung von 600WP zulässig. Anlagen mit einer Leistung von 800WP müssen aktuell noch auf 600WP gedrosselt werden. Die Entscheidung des Gesetzgebers über eine Erhöhung der Einspeisung auf 800WP  steht noch aus.

Das Förderprogramm ist auf vier Jahre begrenzt, es endet zum 31. Dezember 2027. Pro Jahr werden bis zu 250 Anlagen gefördert.

Folgende Unterlagen müssen zum Antrag mit eingereicht werden:

  • ein Foto der Anlage im Betrieb
  • der Nachweis der Eintragung der Anlage im Marktstammdatenregister
  • der Rechnungsnachweis über den Kauf der Anlage. Nur Anlagen mit dem Rechnungsdatum ab dem 1. Januar 2024 sind förderfähig.

Das Fördergeld kann ab 1. Januar 2024, über das Online-Formular unter www.aalen.de/steckerfertigesolaranlagen beantragt werden. Weitere Informationen können unter der Telefonnummer 07361 52-1330 oder über die E-Mailadresse klimafreundlichesbauen@aalen.de eingeholt werden.

© Stadt Aalen, 11.12.2023