Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK)

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat festgelegt, die Energie- und Klimapolitik neu auszurichten. Zentrales Element ist das Klimaschutzgesetz, das am 31. Juli 2013 in Kraft getreten ist. Das Gesetz legt verbindliche Ziele zur Treibhausgasminderung fest. Der CO2-Ausstoß des Landes soll bis 2020 um mindestens 25 Prozent und bis 2050 um 90 Prozent sinken. Weitere Elemente sind die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand und die allgemeine Verpflichtung jedes einzelnen, im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Verwirklichung der Klimaschutzziele beizutragen.

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Doch wie können diese Ziele auch erreicht werden?  Das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) liefert die konkreten Strategien und Maßnahmen. Es verdeutlicht, was in den nächsten Jahren auf diesem Gebiet getan werden kann und soll. Das IEKK berücksichtigt alle maßgeblichen Quellen von Treibhausgasen. Deshalb umfasst es neben Strom und Wärme auch die Bereiche Verkehr, Landnutzung und Stoffströme. Alle Ressorts der Landesregierung tragen mit ihren Aktivitäten dazu bei, die gesetzen Ziele zu erreichen.

Das IEKK stellt die konzeptionelle Grundlage für die Energie- und Klimapolitik in Baden-Württemberg dar (§ 6 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg). Tiefgreifende Veränderungen in der Energiewirtschaft wie der Atomausstieg und ambitionierte Klimaschutzziele können nur durch eine gleichrangige und integrierte Energie- und Klimapolitik geschafft werden. (Quelle: Umweltministerium Baden-Württemberg/LINK)

Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK)

© Stadt Aalen, 06.10.2014