Bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten.
Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beantragen, zum Beispiel für Rentenangelegenheiten und zur Änderung von Ausweispapieren.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält:
Antragsberechtigt sind folgende Personen, wenn sie über 16 Jahre alt sind:
Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt, bei dem Sie Ihre Lebenspartnerschaft begründet haben, beantragen und die Gebühr sofort bezahlen.
Eine schriftliche Beantragung ist ebenso möglich. Manche Standesämter bieten an, dass Sie die Urkunden auch durch Fax, E-Mail oder telefonisch bestellen können.
In den genannten Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären, ob
Manche Gemeinden und Städte bieten auch Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an.
Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen.
Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich.
keine
Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister: je EUR 20,00
keine
Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG:
§ 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vorab über das Online-Buchungstool einen Termin mit uns.
Urkundenanforderung auf der Seite Bestellung von Personenstandsurkunden. Bitte beachten Sie, dass wir nicht mit kommerziellen Online-Anbietern zusammenarbeiten!