Wohnflächenbonus – Antragsstellung bis 31. Dezember 2026 möglich
Im Laufe des Lebens ändern sich Bedürfnisse und Prioritäten. Gerade wenn sich der Wohnraumbedarf verändert, kann ein Umzug in eine kleinere Wohnung viele Vorteile mit sich bringen. Weniger Wohnfläche bedeutet nicht weniger Lebensqualität – im Gegenteil: Es eröffnet neue Möglichkeiten und sorgt für mehr Komfort im Alltag.
Eine kleinere Wohnung ist oft leichter zu pflegen. Weniger Raum bedeutet weniger Putzen, Heizen und Instandhalten – das spart Zeit, Energie und Geld. Gerade wer sich im Ruhestand mehr auf die schönen Dinge im Leben konzentrieren möchte, kann so wertvolle Ressourcen schonen.
Außerdem sind kleinere Wohnungen häufig moderner und besser an die Bedürfnisse älterer Menschen angepasst. Barrierefreie Zugänge, Aufzüge und gut erreichbare Einkaufsmöglichkeiten sind wichtige Aspekte, die den Alltag erleichtern. Die Nähe zu sozialen Treffpunkten und kulturellen Angeboten fördert den Kontakt zu anderen und unterstützt ein aktives Leben.
Ein Umzug in eine kompakte Wohnung kann auch finanziell entlasten. Durch geringere Mietkosten und niedrigere Nebenkosten bleibt mehr Budget für Freizeit, Reisen oder Hobbys. Gleichzeitig kann der Umzug dazu beitragen, dass größere Wohnungen für Familien und Haushalte frei werden, die mehr Platz benötigen.
Die Stadt Aalen und das Land Baden-Württemberg unterstützten diesen freiwilligen Wohnungswechsel aktiv durch das Förderprogramm „Wohnflächenbonus BW“. Wer innerhalb des Stadtgebiets freiwillig umzieht und dabei mindestens 15 Quadratmeter Wohnfläche einspart, kann eine Grundprämie von 2.500 Euro erhalten. Für jeden weiteren Quadratmeter, der eingespart wird, kommen 100 Euro extra hinzu. Insgesamt sind bis zu 7.000 Euro möglich. Die Stadt reicht die Prämie nach erfolgreicher Antragstellung an die betroffenen Personen weiter.
Der Wohnungswechsel muss innerhalb des Stadtgebiets erfolgen und zu einer Reduzierung der Wohnfläche um mindestens 15 Quadratmeter führen. Die neue Wohnung muss kleiner, der Umzug nachweislich vollzogen worden sein – etwa durch die Ummeldung nach dem Bundesmeldegesetz. Der neue Mietvertrag muss entweder unbefristet oder für mindestens ein Jahr befristet sein. Zudem darf der ursprüngliche Mietbeginn der freigewordenen Wohnung nicht jünger als sechs Monate sein.
Die Stadt selbst ist zuständig für die Antragstellung beim Land und übernimmt die Weiterleitung an die Bewilligungsstelle. Nach dem Umzug kann die Stadt den Antrag stellen – Frist: sechs Monate nach Beginn des neuen Mietverhältnisses.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich gerne an das Amt für Soziales, Jugend und Familie per Telefon 07361 52-1287 oder E-Mail amt-fuer-soziales@aalen.de wenden. Das Programm ist befristet bis zum 31. Dezember 2026. Weitere Informationen sind auf der Homepage der Stadt Aalen unter www.aalen.de/wohnflaechenbonus zu finden.
PNr. 179/2026