Qualifizierter Mietspiegel Aalen – Versand der Fragebögen an Mieter und Vermieter

Mit dem Versand der Fragebögen beginnt nun die Erhebungsphase zum ersten qualifizierten Mietspiegel der Stadt Aalen.

Zum Stichtag 01. Juli 2017 startet der Versand der Fragebögen an ca. 16.000 mietspiegelrelevante Haushalte in Aalen. Es handelt sich somit um eine Vollerhebung.

Angeschrieben werden grundsätzlich Mieter und Vermieter – der Befragungsschwerpunkt liegt allerdings bei den Mietern. In diesem Zusammenhang möchten alle Initiatoren der Mietspiegelerhebung, insbesondere die Mieter- und Vermieterverbände, nochmals darauf hinweisen, dass die Mitwirkungsbereitschaft zum Ausfüllen der Fragebögen ganz entscheidend für die spätere Qualität des Mietspiegels – und damit für die Darstellung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Stadtgebiet Aalen sein wird.

Ein guter Mietspiegel kann in steuerlichen Angelegenheiten, für anstehende Investitionen, Beleihungen oder sonstige behördliche Fragestellungen als wichtige Entscheidungshilfe dienen oder, z.B. bei künftigen Mieterhöhungsverlangen, jedem Mieter oder Vermieter als Begründungsmittel von hohem Nutzen sein.

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten wird gewährleistet. Die Datenschutzstelle der Stadt Aalen ist in sämtliche Verfahrensschritte der Mietspiegelerstellung eingebunden und überwacht dessen rechtskonformen Ablauf. Das beauftragte Mietspiegelinstitut wurde zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Nach derzeitigem Stand soll der erste qualifizierte Mietspiegel der Stadt Aalen am 01.01.2018 in Kraft treten.

Info
Unter http://www.alp-institut.definden Sie weitere Informationen zur aktuellen Erhebung. Außerdem stehen Ihnen Ansprechpartner des beauftragten ALP Instituts für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH werktags von 9 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 040 8796 9159-8 und der E-Mail-Adresse mietspiegel-aalen@alp-institut.de zur Verfügung. Bei der Stadt Aalen nimmt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses unter Telefon: 07361 52-1405  bzw. E-Mail: gutachterausschuss@aalen.de Anfragen entgegen.

© Stadt Aalen, 22.06.2017