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Regierungspräsidium genehmigt Doppelhaushalt 2026/2027

Erster Doppelhaushalt in der Geschichte der Stadt Aalen in Kraft getreten

Die Stadt Aalen hat für ihren Doppelhaushalt für die Jahre 2026 und 2027 die Genehmigung des Regierungspräsidiums Stuttgart erhalten. Der entsprechende Erlass vom 
27. März 2026 ist noch vor den Osterfeiertagen bei der Stadtverwaltung eingegangen. 
Nach eingehender Prüfung hat das Regierungspräsidium den im Dezember letzten Jahres vom Gemeinderat beschlossenen Doppelhaushaltsplan genehmigt. 
Nach der öffentlichen Bekanntmachung auf der städtischen Internetseite wird der Doppelhaushaltsplan nun offiziell am 16. April 2026 in Kraft treten. Mit der Genehmigung des Doppelhaushalts sieht sich die Stadt Aalen in ihrem eingeschlagenen Kurs bestätigt, die notwendige Konsolidierung bei einer angespannten Finanzlage mit gezielten Zukunftsinvestitionen zu verbinden.

Erstmals in der Geschichte der Stadt wurde ein Doppelhaushalt aufgestellt und beschlossen. Mit der Genehmigung wird nicht nur die Gesetzmäßigkeit des Haushalts nach §§ 81 Abs. 2 und 121 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg bestätigt. Für die Stadt bedeutet dies eine verlässliche finanzielle Grundlage sowohl für das laufende Jahr 2026 als auch für das Haushaltsjahr 2027. Mit Inkrafttreten des Doppelhaushaltes ist zudem eine Planungssicherheit für die städtischen Ämter und Dienststellen sowie auch eine Effizienzsteigerung in der Haushaltsplanung verbunden. Der Haushalt für das kommende Jahr ist bereits fixiert und genehmigt. Somit kann ab dem 01.01.2027 die Bewirtschaftung - auch im Investitionshaushalt - unmittelbar erfolgen, ohne die übliche Wartezeit der vorläufigen Haushaltsführung bis zur Genehmigung durch die Rechtsaufsicht abwarten zu müssen. Damit können frühzeitig Bau- und Dienstleistungen ausgeschrieben werden, so dass dann mit kostengünstigeren Angeboten gerechnet werden kann. 

Regierungspräsidium würdigt Haushaltsdisziplin und Einsparanstrengungen der Stadt

Das Regierungspräsidium würdigt ausdrücklich die Anstrengungen von Verwaltung und Gemeinderat zur Stabilisierung der städtischen Finanzlage. Diese Bemühungen spiegeln sich nach Einschätzung der Rechtsaufsichtsbehörde insbesondere in der mittelfristigen Finanzplanung wider.
Der Ergebnishaushalt der Stadt Aalen weist für das Jahr 2026 ein ordentliches Ergebnis in Höhe von -24,47 Millionen Euro aus. 

Auch im Jahr 2027 wird ein negatives ordentliches Ergebnis erwartet, das sich aber etwas niedriger auf rund -21,75 Millionen Euro beläuft. Der Haushaltsausgleich in 2026 und in 2027 gelingt der Stadt Aalen durch den Rückgriff auf die Ergebnisrücklagen. Vor diesem Hintergrund mahnt das Regierungspräsidium eine konsequente Haushaltsdisziplin an, insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Liquidität seien geboten. 

Verwaltung und Gemeinderat arbeiten weiterhin intensiv daran, die gesetzten Einsparziele zu erreichen und die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt nachhaltig zu sichern. Trotz der angespannten Haushaltslage hält die Stadt an zentralen Zukunftsinvestitionen fest. In den Jahren 2026 und 2027 sind Investitionen in Höhe von jeweils rund 50 Millionen Euro vorgesehen. Schwerpunkte bilden dabei insbesondere Investitionen in Bildung und Betreuung sowie Maßnahmen zur Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität.

PNr. 240/2026

© Stadt Aalen, 14.04.2026