Die Stadt Aalen widerspricht einem Zeitungsbericht und dem Kommentar, in dem kritisiert worden war, dass in einer Ausschuss-Sitzung das Thema Lärmschutz im Rahmen des Bebauungsplanes Stadtoval mit allen notwendigen Gutachten nichtöffentlich vorberaten worden sei. Das war eine Falschmeldung.
Die nichtöffentliche Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung am 5. März ist im mehrstufigen Bebauungsplanverfahren üblich. „Das Thema Lärmschutz ist mit detaillierten Informationen erst im Gemeinderat in öffentlicher Sitzung behandelt worden“, betont Oberbürgermeister Thilo Rentschler. Es hat bei der Vorberatung den Wunsch gegeben, die Maßnahmen für den Lärmschutz in der nächsten Sitzung zu präsentieren. Diesem Wunsch ist die Verwaltung in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats auch nachgekommen. Bei diesem großen Gebiet mit 6,5 ha gibt es viele Fragen, die im Laufe des Verfahrens beantwortet werden. Während der vierwöchigen Auslegung kann durch jeden Einsicht genommen und Stellung bezogen werden. Es soll auch möglichst bald eine Informationsveranstaltung für die Bürgerschaft geben.
Die Entwicklung des Gebietes läuft bereits seit einigen Jahren und bereits im Wettbewerb im Jahr 2010 war thematisiert worden, dass der Lärmschutz für urbanes Wohnen auf dem Stadtoval gelöst werden muss. Die Gebäude und Wohneinheiten sind daher auf eine grüne Mitte ausgerichtet und nach Süden oder Südwesten orientiert, also abgewendet von den Lärmquellen. Die heute üblichen Anforderungen der Wärmedämmung nach der EnEV an Baumaterialien und Wärmeklassen tragen ebenfalls zum Lärmschutz bei. Die Bedenken zum Lärm auf dem Stadtoval sind unbegründet, da nach vollständiger Bebauung ein Lärmpegel im Zentrum unter 45 dB erreicht wird. Dies entspricht den Vorschriften und die rund 350 Bewohnerinnen und Bewohner können die Nachtruhe problemlos bei offenem Fenster genießen.
Die Bürogemeinschaft „Wick + Partner Architekten“ war der 1. Preisträger des Städtebaulichen Wettbewerbs im Jahr 2010. Die Planer haben eine Strategie für den Lärmschutz auf dem Quartier entwickelt und bringen große Erfahrungen mit vergleichbaren Projekten mit, bei denen dies bereits erfolgreich umgesetzt worden ist und sich bewährt hat. Der Lärmschutz soll durch die äußere Bebauung und kleinere Zwischenbauten erreicht werden und bewusst nicht durch eine Lärmschutzwand.
Es gibt bereits eine Reihe von Interessenten für das Stadtoval, da es sich um ein begehrtes Quartier in äußerst attraktiver Lage handelt. Auf dem historisch bedeutsamen Areal entstehen Wohneinheiten, Dienstleistungsgewerbe und attraktive, großzügige Grünflächen. Es handelt sich um eine sehr begehrte Lage mit interessanten fußläufigen Verbindungen in die Innenstadt und guten Verkehrsanbindungen in alle Richtungen. Die Nähe zum Hauptbahnhof macht die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln jederzeit möglich. Mehrere Grünzüge führen zu den Naherholungsgebieten Aalens und zum Stadtgarten sind es nur wenige Gehminuten.
Es wird ein belebtes, urbanes Wohnquartier mit guter Verkehrsanbindung und Blick ins Grüne entstehen. Viele öffentliche Einrichtungen, wie Kindertagesstätten, Schulen, Hallenbad oder Freibad befinden sich in der Nähe. Mit dem geplanten Kulturbahnhof in historischen Mauern kann eine einzigartige Einrichtung, in welcher z.B. die Musikschule, das Theater der Stadt Aalen oder das Kino am Kocher unterkommen werden, entstehen.
Die Stadt Aalen betont, dass bei vielen Projekten eine nichtöffentliche Vorberatung in Ausschüssen vor einer Entscheidung im Gemeinderat richtig und notwendig ist. Dies wird auch in einer aktuellen Stellungnahme des Städtetags Baden-Württemberg zum Gesetzentwurf zur Novellierung des Kommunalverfassungsrechts ausdrücklich bestätigt:
„Die Gemeindeordnung sieht gegenwärtig nichtöffentliche Vorberatungen in gemeinderätlichen Ausschüssen als Regelfall vor. Im Gesetzentwurf ist eine Umkehrung beabsichtigt, wonach künftig öffentliche Vorberatungen der Regelfall wären. Der Städtetag trägt die Öffnung mit, schlägt aber vor, es in das Ermessen der Städte zu stellen, wann Vorberatungen künftig öffentlich oder nichtöffentlich stattfinden. Für nichtöffentliche Ausschussberatungen spricht weiterhin, dass sie den vertraulichen Austausch von Gedanken und Argumenten über Fraktionsgrenzen hinweg ermöglichen. Dieses Bedürfnis wird teilweise weiterhin gegeben sein. „Wenn ein solcher Austausch in Ausschüssen nicht mehr möglich ist, verlagert er sich in andere informelle Gremien.
Damit erreicht die angestrebte Gesetzesänderung ihren Zweck gerade nicht. Das Land sollte nicht Hinterzimmerpolitik fördern und daher den zunächst vertraulichen Austausch von Argumenten in städtischen Gremien über Fraktionsgrenzen hinweg weiterhin zulassen“, erläutert stv. Präsident Freiburgs OB Dr. Salomon.
Die nichtöffentliche Vorberatung ist also gelebte Praxis in Baden-Württemberg und keine „Aalener Spezialität“ und erhöht die Qualität der gemeinderätlichen Arbeit. Dies wird im Ü brigen von vier von fünf Fraktionen im Gemeinderat genauso gesehen.