Winterdienst
FAQ zum städtischen Winterdienst
Für die Straßen innerhalb der Ortsdurchfahrten (Grenze: Ortsschild) besteht die Zuständigkeit bei der Stadt Aalen. Außerorts fallen Gemeindeverbindungsstraßen ebenfalls in den Verantwortungsbereich der Stadt. Landesstraßen (Kennzeichnung „L“, z. B. Ebnater Steige) sowie Kreisstraßen („K“) werden hingegen durch den Landkreis betreut.
Die Priorisierung erfolgt nach zwei Kriterien: Verkehrsbedeutung (Fahrzeugfrequenz) und Gefährlichkeit der Strecke. Eine Räum- und Streupflicht besteht grundsätzlich erst dann, wenn beide Kriterien erfüllt sind.
Daher sind Hauptverkehrsstraßen sowie Hauptzubringer zu Wohngebieten, beispielsweise Buslinien, der Prioritätsstufe I zugeordnet und werden zuerst bedient. Bei anhaltender Glätte oder weiterem Schneefall erfolgt die Abarbeitung weiterhin vorrangig in dieser Stufe.
Reine Wohnstraßen werden nachrangig geräumt und gestreut.
Großräumfahrzeuge räumen in einer Breite von etwa 2,8 Metern.
Damit ein Einsatz möglich ist, sollte eine Mindestfahrbahnbreite von rund vier Metern vorhanden sein, da sich der Platzbedarf insbesondere in Kurven durch die Fahrzeuglänge und das Schneeschild erhöht.
In vielen Wohnstraßen, vor allem an Wochenenden, ist die Fahrbahn durch parkende Fahrzeuge verengt. Ist der notwendige Raum nicht vorhanden, kann die Straße nicht befahren werden.
In Sackgassen fehlt häufig eine geeignete Wendemöglichkeit für Räum- und Streufahrzeuge, sodass diese nicht einfahren können.
Anlieger sind verpflichtet, entlang ihrer Grundstücksgrenze eine Fläche von 1,5 Metern Breite zu räumen und zu streuen – auch dann, wenn kein Gehweg vorhanden ist.
Da Sackgassen meist schmal sind, reicht eine beidseitige Räumung durch die Anlieger in der Regel aus.
Kleinräumfahrzeuge, die vorrangig für Geh- und Radwege eingesetzt werden, bedienen Sackgassen, sofern möglich, zu einem späteren Zeitpunkt.
Der Winterdienst für innerörtliche Straßen und Gemeindeverbindungsstraßen erfolgt in der Regel zwischen 4 Uhr morgens und etwa 20 Uhr abends. Der Einsatz ist in einem Zwei-Schicht-Modell organisiert.
Derzeit sind drei Glättemessanlagen im Stadtgebiet in Betrieb.
Dieses Messnetz soll in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden.
Die Anlagen liefern wertvolle Informationen zur Straßen- und Außentemperatur an verschiedenen Standorten und unterstützen eine gezielte und effiziente Einsatzplanung.
Die 7-Tage-Wettervorhersage wird fortlaufend beobachtet.
Deutlich verlässlicher sind jedoch die Prognosen für die kommenden drei Tage, die maßgeblich für die konkrete Einsatzplanung herangezogen werden.
Der Winterdienst erfolgt nicht rund um die Uhr.
Innerhalb der Einsatzzeiten liegt der Schwerpunkt auf den verkehrswichtigen Hauptstraßen und Zubringern.
Eine Räumung von untergeordneten Straßen erfolgt, sofern möglich, zeitlich nachrangig.
Zum Einsatz kommt ein Salz-Lauge-Gemisch, bestehend aus 70 % Trockensalz und 30 % Salzlauge.
Durch die Anfeuchtung wird eine schnellere Tauwirkung erzielt, gleichzeitig werden Streuverluste durch den Verkehr reduziert. Das Streubild ist homogener als bei reiner Salzstreuung.
Dadurch kann die ausgebrachte Salzmenge deutlich reduziert werden – im Durchschnitt auf etwa 15 g pro Quadratmeter.
Aufgrund häufiger Frost-Tau-Wechsel rund um den Gefrierpunkt liegt der Schwerpunkt zunehmend auf der Glättebekämpfung. Der Einsatz möglichst geringer Mengen auftauender Stoffe ist sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch sinnvoll. Abstumpfende Streumittel haben sich im Straßenwinterdienst als wenig effektiv erwiesen und verursachen einen deutlich höheren Aufwand. Beim Handräumdienst wird im Stadtgebiet Aalen Lavagranulat verwendet. Dieses relativ leichte Material führt beim Abschwemmen in das Kanalnetz zu keinen Ablagerungen und kann auch in Grünflächen als Dünger verbleiben.
Insgesamt sind im Betrieb bei einem Winterdienstvolleinsatz im gesamten Stadtgebiet Aalen elf Großfahrzeuge für Fahrbahnen, sieben Schmalspurfahrzeuge für Radwege und öffentliche Plätze sowie 15 Handräumkolonnen für Überwege, Treppen, Bushaltestellen und Fußwege im Einsatz.
Öffnungszeiten
Montag, 7 bis 16 Uhr
Dienstag, 7 bis 16 Uhr
Mittwoch, 7 bis 16 Uhr
Donnerstag, 7 bis 16 Uhr
Freitag, 7 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Zuständige Dienststellen
Ansprechpartner/in
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Stellvertretender BetriebsleiterWerner GrimmTel.: 07361 52-2265Fax: 07361 52-1904E-Mail: bauhof@aalen.de