Die Stadt Aalen beteiligt sich am neuen Förderprogramm „Wohnflächenbonus BW“ des Landes Baden-Württemberg, mit dem freiwillige Wohnungswechsel in kleinere Wohnungen belohnt werden. Wer innerhalb des Stadtgebiets umzieht und dabei mindestens 15 Quadratmeter weniger Wohnfläche nutzt, kann eine finanzielle Unterstützung erhalten. Ziel ist es, Wohnraum möglichst effizient zu nutzen.
Viele Wohnungen sind heute nicht mehr bedarfsgerecht belegt – etwa, wenn Familien kleiner werden oder sich Lebensumstände ändern. Gleichzeitig fehlt es an größeren Wohnungen für Familien oder Haushalte mit mehreren Personen. Das Land fördert daher Umzüge in kleinere Wohnungen, damit Wohnraum effizienter genutzt wird.
Wer innerhalb des Stadtgebiets freiwillig umzieht und dabei mindestens 15 Quadratmeter Wohnfläche einspart, kann eine Grundprämie von 2.500 Euro erhalten. Für jeden weiteren Quadratmeter, der eingespart wird, kommen 100 Euro extra hinzu. Insgesamt sind bis zu
7.000 Euro möglich. Die Stadt reicht die Prämie nach erfolgreicher Antragstellung an die betroffenen Personen weiter.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Der Wohnungswechsel muss innerhalb des Stadtgebiets erfolgen und zu einer Reduzierung der Wohnfläche um mindestens 15 Quadratmeter führen. Die neue Wohnung muss kleiner sein und der Umzug muss nachweislich vollzogen worden sein – etwa durch die Ummeldung nach dem Bundesmeldegesetz. Der neue Mietvertrag muss entweder unbefristet oder für mindestens ein Jahr befristet sein. Zudem darf der ursprüngliche Mietbeginn der freigewordenen Wohnung nicht jünger als sechs Monate sein.
Stadt Aalen unterstützt bei der Antragstellung
Die Stadt selbst ist zuständig für die Antragstellung beim Land und übernimmt die Weiterleitung an die Bewilligungsstelle. Nach dem Umzug kann die Stadt den Antrag stellen – Frist: sechs Monate nach Beginn des neuen Mietverhältnisses.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich an das Amt für Soziales, Jugend und Familie der Stadt Aalen unter Telefon 07361 52-1287 oder per E-Mail unter amt-fuer-soziales@aalen.de zu wenden. Das Programm ist befristet bis zum 31. Dezember 2026.
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Stadt Aalen unter www.aalen.de/wohnbonus
PNr. 503/2025