Zu beachten

Bitte beachten Sie, dass die Spionkarte...

… für jede/n Berechtigte/n einzeln ausgestellt wird.

… nur in Verbindung mit einem gültigen Ausweisdokument gilt.

… eine rein freiwillige Leistung der Stadt Aalen ist. Andere staatliche Leistungen oder Vergünstigungen des Anbieters haben Vorrang.

... ausschließlich für Angebote innerhalb des Stadtgebiets Aalen gilt.

… vorbehaltlich unverhältnismäßiger Preiserhöhungen der Anbieter gilt. In diesen Fällen entscheidet der Gemeinderat der Stadt Aalen erneut über den Bestand des Anbieters im Angebot der Spionkarte.

… keine Ermäßigung auf Verpflegungs- und Materialkosten gewährt.

… für jede/n Berechtigte/n einzeln ausgestellt wird. Für Kinder unter 6 Jahren wird die Spionkarte nicht separat ausgestellt. Das Vorlegen der Spionkarte der Eltern beim Anbieter ist ausreichend.

… nicht übertragbar ist und bei Missbrauch entzogen wird. Verloren gegangene oder gestohlene Pässe können innerhalb der Geltungsdauer nicht ersetzt werden.

… zurückzugeben ist, wenn die Voraussetzungen für die Berechtigung entfallen oder bei Wegzug aus Aalen.

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