Familien- und Sozialpass, Ausstellung und Verlängerung
Der Familien- und Sozialpass bietet Familien, Alleinerziehenden und Personen mit geringem Einkommen aus Aalen und Essingen die Möglichkeit, vergünstigt an Veranstaltungen, Kursen, Freizeitaktivitäten usw. teilzunehmen. Mit dem Familien- und Sozialpass leistet die Stadt einen Beitrag zu einem familienfreundlichen Aalen. Gleichzeitig dient der Familien- und Sozialpass auch als Ausweis gegenüber anderen Institutionen, die ebenfalls familienfreundliche Vergünstigungen anbieten. $(text:b:Ausstellung und Verlängerung des Familien- und Sozialpasses:)$ $(list:ul:Voraussetzung für den Erhalt des Familien- und Sozialpasses ist, dass die Berechtigten ihren Hauptwohnsitz in Aalen bzw. Essingen haben~Der Familien- und Sozialpass wird auf Antrag gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise durch das Bürgeramt im Rathaus Aalen sowie bei den Bezirksämtern und Geschäftsstellen der Stadtbezirke ausgestellt und verlängert Für Berechtigte aus Essingen ist das dortige Bürgermeisteramt zuständig~Für die Antragstellung sind die hierfür vorgesehenen Antragsformulare zu verwenden (siehe rechte Spalte)~Die Berechtigten erhalten grundsätzlich einen eigenen Familien- und Sozialpass. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, werden in den Familien- und Sozialpass der Eltern eingetragen~Der Familien- und Sozialpass berechtigt nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Ausweisdokument zu den vorgesehenen Vergünstigungen~Die Gültigkeit des Familien- und Sozialpasses ist jeweils auf das Kalenderjahr der Ausgabe beschränkt. Er kann bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Antrag jeweils um ein Kalenderjahr verlängert werden~Der Familien- und Sozialpass ist nicht übertragbar. Bei missbräuchlicher Verwendung behält sich die Stadtverwaltung Rückforderungen des entstandenen Schadens, strafrechtliche Maßnahmen usw. vor~Familien- und Sozialpässe werden innerhalb der Geltungsdauer nicht ersetzt~Der Familien- und Sozialpass ist bei Wegfall der Berechtigungsvoraussetzungen oder Wegzug aus Aalen unaufgefordert zurückzugeben)$ Nachfolgend sind die Personenkreise aufgeführt, die berechtigt sind, einen Familien- und Sozialpass in Aalen zu erhalten. Die erforderlichen Unterlagen sind mit dem Antrag einzureichen. _____________________________ $(text:b: Berechtigter Personenkreis:)$ $(text:b:Familien (Ehegatten und ihre Kinder))$, die mit mindestens 2 kindergeld- bzw. kinderfreibetragsberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben und einem zu versteuernden Einkommen bis zu 7.650 Euro je Familienmitglied. Maßgebend ist dabei für die Einhaltung der Einkommensgrenze das zu versteuernde Gesamteinkommen der Familie gemäß § 2 (5) EStG. Dabei ist in der Regel vom Einkommen des zweitvorangegangenen Jahres auszugehen. $(text:b: Erforderliche Unterlagen:)$ Aktueller Nachweis über Kindergeldberechtigung / Berechtigung eines Kinderfreibetrages nach § 32 EStG, z.B. Bescheinigung der Familienkasse in der Agentur für Arbeit, Gehaltsabrechnung, Kontoauszug usw. Einkommensteuerbescheid/e, des zweit-vorangegangenen Jahres oder vorläufige/r Bescheid/e oder Bescheinigung/en über das zu versteuernde Einkommen des Finanzamtes bzw. Nichtveranlagungsbescheinigung/en des Finanzamtes _____________________________ $(text:b: Berechtigter Personenkreis:)$ $(text:b:Alleinerziehende)$, die mit mindestens einem kindergeld- bzw. kinderfreibetragsberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. $(text:b: Erforderliche Unterlagen:)$ Aktueller Nachweis über Kindergeldberechtigung / Berechtigung eines Kinderfreibetrages nach § 32 EStG, siehe oben. _____________________________ $(text:b: Berechtigter Personenkreis:)$ $(text:b:Familien (Ehegatten und ihre Kinder))$, die mit einem kindergeld- bzw. kinderfreibetragsberechtigten schwerbehinderten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben (Voraussetzung: Grad der Behinderung mindestens 50 %). Nichtbehinderte Kinder der Familie (in häuslicher Gemeinschaft) nur mit Kindergeldberechtigung. $(text:b: Erforderliche Unterlagen:)$ Aktueller Nachweis über Kindergeldberechtigung / Berechtigung eines Kinderfreibetrages nach § 32 EStG, siehe oben. Nachweis des Grades der Behinderung z.B. Schwerbehindertenausweis oder Bescheid Versorgungsamt. _____________________________ $(text:b: Berechtigter Personenkreis:)$ $(text:b:Anspruchsberechtigte nach Kapitel 3 und 4 SGB XII §§ 27 bis 46)$ (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). $(text:b: Erforderliche Unterlagen:)$ Aktueller Sozialhilfebescheid oder aktuelle Bescheinigung des Sozialamtes über Anspruchsberechtigung auf Sozialhilfe. _____________________________ $(text:b: Berechtigter Personenkreis:)$ $(text:b:Asylbewerber)$, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. $(text:b: Erforderliche Unterlagen:)$ Aktueller Bescheid über Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. _____________________________ $(text:b: Berechtigter Personenkreis:)$ $(text:b:Anspruchsberechtigte nach Kapitel 3 Abschnitt 2 SGB II §§ 19 bis 32)$ (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) und ihre im Haushalt lebenden kindergeld- bzw. kinderfreibetragsberechtigten Kinder. $(text:b: Erforderliche Unterlagen:)$ Aktueller Leistungsbescheid der zuständigen Behörde über Arbeitslosengeld II / Sozialgeld und ggf. aktueller Nachweis über Kindergeldberechtigung / Berechtigung eines Kinderfreibetrages nach § 32 EStG, siehe oben. _____________________________ $(text:b: Berechtigter Personenkreis:)$ $(text:b:Ausbildungsplatz- oder arbeitsplatzsuchende junge Menschen)$ bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ohne Anspruch auf Leistungen von Sozialleistungsträgern. $(text:b: Erforderliche Unterlagen:)$ Aktuelle Bestätigung des zuständigen Sozialleistungsträgers, z.B. Agentur für Arbeit, Krankenkasse usw., dass von dort keine Lohnersatzleistungen gewährt werden und sich der/die Berechtigte auf Ausbildungs- oder Arbeitsplatzsuche befindet. __________________________________________________________
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