Die Stadt Aalen bietet im beliebten Stadtteil Hofen attraktive Bauplätze im Neubaugebiet „Eichholzweg nördlich der Dorfstraße“ zum Verkauf an. Nachdem in zwei Vergaberunden die Einzel- Doppel und Kettenhausbauplätze vergeben wurden, stehen weiter Mehrfamilienhausbauplätzte im südlichen Teil des Baugebiets zum Verkauf.
Die Erschließung des Baugebiets ist abgeschlossen, womit dieses am 10.10.2025 feierlich der Öffentlichkeit übergeben wurde. Das am Ortsrand in Richtung Oberalfingen gelegene Areal wird im Nordosten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, im Süden durch die Dorfstraße und im Westen durch den Eichholzweg begrenzt.
Hofen hat sich in den vergangenen Jahren zu einem besonders gefragten Wohnstandort entwickelt. Ausschlaggebend sind die verkehrsgünstige Lage mit eigenem Bahnhalt und der Nähe zur B 29 ebenso wie die attraktive Umgebung mit den Schutzgebieten „Hügelland um Hofen“ und „Goldshöfer Sande“. Neben einer guten Infrastruktur zeichnet sich Hofen durch ein aktives Vereins- und Gemeinschaftsleben aus. Der Stadtteil zählt derzeit rund 2.000 Einwohner und verbindet naturnahes Wohnen mit kurzen Wegen nach Wasseralfingen und in die Kernstadt Aalen.
Das Neubaugebiet zeichnet sich durch eine erhöhte Wohndichte bei gleichzeitig hoher Wohnqualität aus. Zielsetzung der Stadt ist die Entwicklung eines vielfältigen Quartiers, das unterschiedliche Wohnformen umfasst. Neben Bauplätzen für Einzel- und Reihenhäuser sind auch Flächen für den Geschosswohnungsbau sowie ein Bauplatz für betreutes Wohnen vorgesehen. Damit soll ein modernes Wohngebiet entstehen, das den Bedürfnissen von Familien, Singles, Senioren und gemeinschaftsorientierten Wohnformen gleichermaßen gerecht wird.
Zwei Bauplätze (Nr. 15 und 16) mit Größen von ca. 680 m² und 560 m² stehen für Investorenprojekte im Geschosswohnungsbau zur Verfügung. Die Stadt bevorzugt eine gemeinsame Vergabe beider Flächen an einen Investor, der ein Gesamtprojekt mit Tiefgaragenzufahrt von Süden plant. Einzelverkäufe sind ebenfalls möglich.
Kaufpreis: 295 €/m²
Darüber hinaus wird ein Bauplatz für betreutes Wohnen (Nr. 17, ca. 1.220 m²) im südöstlichen Bereich des Baugebiets angeboten. Das Grundstück eignet sich in besonderer Weise für ein barrierearmes, generationengerechtes und gemeinschaftsorientiertes Wohnkonzept.
Kaufpreis: 295 €/m²
In den Kaufpreisen sind die Ablösebeträge für den Erschließungsbeitrag, den Abwasserbeitrag sowie der Kostenerstattungsbetrag für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gem. § 135 a bis c BauGB enthalten.
Neben dem Kaufpreis, einschließlich der daraus entstehenden Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten, Vermessung und den Kosten für die Ver- und Entsorgungsleitungen hat der Erwerber die vom Gemeinderat der Stadt Aalen beschlossene Innenentwicklungsumlage zu tragen. Die Höhe beträgt 7,5 % des Kaufpreises/m², höchstens 25 €/m² Grundstücksfläche
Bei den Bauplätzen für den Geschosswohnungsbau und für betreutes Wohnen gilt gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 27.10.2022 die Verpflichtung, 30 % der Wohneinheiten bzw. 30 % der Wohnfläche als geförderten Wohnraum im Rahmen des Landeswohnraumfördergesetzes (LWoFG) zu errichten.
Anträge, Pläne, Exposés und weitere Auskünfte für die Vergabe der Bauplätze in diesem Wohngebiet erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Aalen unter www.aalen.de/eichholzweg oder im Rathaus Aalen von Herrn Drometer, Amt für Bauverwaltung und Vermessung, Zimmer 433, Tel.: 07361 52-1483, E-Mail: bauverwaltung-immobilien@aalen.de.
Erste Fragen rund um die Bauplätze und das Bewerbungs- und Vergabeverfahren können jederzeit telefonisch oder schriftlich an die Stadt gestellt werden. Die Vergabe der Grundstücke selbst erfolgt durch die städtischen Gremien unter Berücksichtigung der vom Gemeinderat der Stadt Aalen beschlossenen Vergaberichtlinien, sowie der Vergabegrundsätze für städtische Bauplätze, welche ebenfalls auf der Homepage der Stadt Aalen zum Download stehen. Eine persönliche Beratung ist nach vorheriger Anmeldung ebenfalls möglich.
Investoren können sich bei beratungsintensiveren Themen wie der Quote für geförderten Mietwohnungsbau, den Vorgaben für Mietpreis- und Belegungsbindungen, bei Fragen zur Konzeptvergabe sowie zu Regelungen nach dem Landeswohnraumfördergesetz (LWoFG) ebenfalls direkt an Herrn Drometer wenden.