Zeitlicher Ablauf über den Erwerb bis zur Bebauung eines Grundstücks
1. Interesse bekunden | Das Amt "Zentrale Bauverwaltung und Immobilien" informiert Sie über das städtische Grundstücksangebot. |
2. Bauvoranfrage | Der Architekt bzw. der Bauherr erstellt eine Bauvoranfrage um von dem städtischen Planungsamt und der Abteilung Baurecht prüfen zulassen, ob das geplante Gebäude auf dem ausgewählten Grundstück verwirklicht werden kann. |
3. Antrag | Der „Antrag auf Erwerb eines städtischen Bauplatzes“ ist mit der Bankbestätigung beim Amt "Zentrale Bauverwaltung und Immobilien" abzugeben. |
4. Beschluss | Der Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung beschließt über die Vergabe des Grundstücks. |
5. Bauplatzzusage | Die Bauherren erhalten eine schriftliche Bauplatzzusage (Vorvertrag). |
6. Baugesuch | Der Architekt erstellt das Baugesuch. Dieses wird beim Bauordnungsamt eingereicht. Von dort wird die Baugenehmigung erteilt. |
7. Bezahlung |
Der Kaufpreis ist innerhalb von 2 Monaten zu bezahlen. |
8. Kaufvertrag | Vertragsabschluss beim Notar nach der Bezahlung des Kaufpreises. |
9. Bebauung | Jetzt kann das Grundstück bebaut werden. |
10. Weitere Einzelheiten | Sind dem Bebauungsplan und den „Allgemeinen Bestimmungen für die Abtretung städtischer Grundstücke“ zu entnehmen bzw. beim zuständigen Sachbearbeiter zu erfahren. |