Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat (MLR) hat das Jahresprogramm 2027 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) bekanntgegeben. Ab sofort können wieder neue Förderanträge bis zum 31. August bei der Stadt Aalen gestellt werden.
Mit dem ELR bietet das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden. „Gefördert werden insbesondere Projekte zur Stärkung und nachhaltigen Entwicklung der Ortskerne in den Teilorten. Dazu zählen Maßnahmen, die zeitgemäße Wohn- und Arbeitsformen ermöglichen, die wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zur Schaffung und Sicherung zukunftsfähiger Arbeitsplätze beitragen“, so Erster Bürgermeister Wolfgang Steidle.
Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden unter anderem private Umnutzungen und umfassende Modernisierungen gefördert. Bei eigengenutzten, privaten Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 Prozent. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen 50.000 Euro, bei Umnutzungen bis zu 60.000 Euro. Der Neubau von Einfamilienhäusern ist dagegen nicht förderfähig.
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, nachwachsende Rohstoffe als Baustoffe im Tragwerk, wie zum Beispiel Holz, einsetzt, kann einen Förderzuschlag von 5 Prozent auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung erhalten.
In den Förderschwerpunkten Arbeiten und Grundversorgung sind unter anderem Investitionen in kleine Gewerbebetriebe, Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe sowie Arztpraxen, Apotheken und ähnliche Einrichtungen förderfähig.
Die Förderkulisse erstreckt sich im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung auf den historischen Ortskern sowie die angrenzenden Siedlungsflächen der 1960er und 1970er Jahre in den Ortsteilen Dewangen, Ebnat, Fachsenfeld, Hofen und Waldhausen sowie den dazugehörigen Teilorten. Eine Förderung in den Ortsteilen Unterkochen, Unterrombach-Hofherrnweiler und Wasseralfingen sowie der Kernstadt hängt im Einzelfall vom Förderschwerpunkt ab, da diese Ortsteile unter anderem nicht ausschließlich ländlich geprägt sind.
Alle, die im Jahr 2027 ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, können sich an Patrick Richardon per Telefon unter
07361 52-1501 oder per E-Mail unter elr@aalen.de melden, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen. Es ist zu beachten, dass trotz einer korrekten Antragsstellung nicht alle Anträge bewilligt werden, da in der Regel mehr Zuschüsse beantragt werden, als Fördermittel zur Verfügung stehen (Wettbewerbsverfahren).
Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung sind unter www.aalen.de/elr oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/ zu finden.
PNr. 338/2026