Begrenzung Geschwindigkeit an der Musikschule

Geschwindigkeitsbegrenzung an der Musikschule
(© Stadt Aalen)

Seit September 2009 ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Hegelstraße im Bereich der Musikschule in beide Fahrtrichtungen auf 30 km/h begrenzt. Der Beginn der Geschwindigkeitsbegrenzung ist in Fahrtrichtung Grauleshof auf Höhe Hegelstraße 23 und in Fahrtrichtung Zentrum auf Höhe des Gebäudes 41 ausgeschildert. Nicht mit einer Beschilderung ausgewiesen ist aber jeweils das Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung. Dies führt immer wieder zu Fragen von Verkehrsteilnehmern, wo die Geschwindigkeitsbegrenzung nun genau endet.

Grundsätzlich gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf einer Strecke so lange, bis sie durch eine Beschilderung aufgehoben wird. Etwas anderes gilt, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung mit einer Gefahrenhinweisbeschilderung, wie zum Beispiel „Baustelle“ oder wie in der Hegelstraße mit der Gefahrenhinweisbeschilderung „Kinder“ und „Musikschule“ kombiniert ist. In diesem Falle endet die Geschwindigkeitsbegrenzung nach der Gefahrenstelle ohne zusätzliche Beschilderung. In der Hegelstraße endet daher die Geschwindigkeitsbegrenzung jeweils am Ende des Musikschulbereichs.

© Stadt Aalen, 30.01.2019