Corona-Verordnung: Maskenpflicht auf Wochenmarkt und Krämermarkt

Die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gibt eine Maskenpflicht in Fußgängerzonen vor, wenn nicht sichergestellt ist, dass der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann.

Aus diesem Grund gilt ab sofort auf dem Aalener Wochenmarkt während den Marktzeiten eine Maskenpflicht.

Die Maskenpflicht gilt auch auf dem am 9. November 2020 stattfindenden Krämermarkt.

Der Wochenmarkt Unterrombach hingegen findet auf einem Parkplatz und nicht in einer Fußgängerzone statt.

Trotzdem gibt es auch hier seitens der Stadtverwaltung die dringende Empfehlung, auf dem Marktgelände eine Maske zu tragen.

© Stadt Aalen, 20.10.2020