Die Stadt Aalen lässt derzeit Gespinstnester des Eichenprozessionsspinners an städtischen Eichen absaugen. Vorrang haben Schulen, Kindertageseinrichtungen, Spielplätze und weitere stark frequentierte öffentliche Bereiche. Die vorbeugenden Maßnahmen im Mai haben den Neubefall deutlich reduziert. Vollständig gebannt ist die Gesundheitsgefahr durch die Brennhaare jedoch noch nicht.
Die Absaugarbeiten finden derzeit an mehreren Stellen im Aalener Stadtgebiet statt. Welche Bäume zuerst bearbeitet werden, richtet sich nach der Stärke des Befalls, der Nutzung des jeweiligen Standorts und der Zugänglichkeit. Oberste Priorität haben Orte, an denen sich regelmäßig viele Menschen oder besonders schutzbedürftige Personengruppen aufhalten.
Die im Frühjahr gemeinsam mit dem Landratsamt und der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg eingeleiteten Maßnahmen zeigen Wirkung: Am 8. Mai wurden ausgewählte Flächen mit dem Hubschrauber behandelt. Zusätzlich ließ die Stadt mehr als 600 städtische Einzelbäume, unter anderem auf Schulhöfen und am Waldfriedhof, vorbeugend vom Boden aus behandeln. Eine wissenschaftlich begleitete Wirkungsanalyse zeigt, dass der Neubefall auf den behandelten Flächen und an den behandelten Einzelbäumen erheblich reduziert werden konnte. Einzelne befallene Eichen gibt es dennoch weiterhin.
Der außergewöhnlich starke Befall ist kein auf Aalen begrenztes Phänomen. Auch in vielen anderen Teilen Deutschlands stellt der Eichenprozessionsspinner Städte, Gemeinden und Forstbetriebe in diesem Jahr vor große Herausforderungen. Entsprechend hoch ist derzeit die Nachfrage nach spezialisierten Fachfirmen, die Gespinstnester unter den erforderlichen Schutzvorkehrungen entfernen können. Vielerorts sind die verfügbaren Kapazitäten stark ausgelastet.
Der Stadt Aalen ist es gelungen, Fachfirmen für die derzeit laufenden Absaugarbeiten zu beauftragen und entsprechende Kapazitäten zu sichern.
Beim Vor-Ort-Termin wird bereits an der Ausrüstung deutlich, wie sensibel die Arbeiten sind: Die Beschäftigten der Fachfirma tragen geschlossene Schutzanzüge, Handschuhe und Atemschutz. Der Saugschlauch wird gezielt an die Gespinste geführt. Doch trotz Schutzkleidung zeigt ein Arbeiter sein gerötetes Auge, in das am Vortag ein Brennhaar gelangt sei. Eine anspruchsvolle Arbeit, die ausschließlich von Fachkräften durchgeführt werden sollte.
Der richtige Zeitpunkt für das Absaugen lässt sich nicht pauschal festlegen. Je nach örtlicher Temperaturentwicklung können die Raupen selbst an Standorten, die nur wenige Kilometer voneinander entfernt liegen, unterschiedlich weit entwickelt sein. Untersuchungen der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg zeigen, dass die Entwicklung in kühleren Regionen gegenüber wärmeren Standorten um mehrere Tage verzögert sein kann.
Vor jedem Einsatz muss daher geprüft werden, ob sich die Raupen bereits ausreichend in den Gespinstnestern gesammelt haben. Solange sie noch mobil in der Baumkrone unterwegs sind, können sie durch das Absaugen nicht vollständig erfasst werden. Die mechanische Entfernung ist besonders dann sinnvoll, wenn sich die Raupen zur Verpuppung konzentriert in den Gespinsten aufhalten.
Angesichts des außergewöhnlich starken Befalls können nicht sämtliche Gespinstnester im Stadtgebiet gleichzeitig oder vollständig entfernt werden. Viele Nester befinden sich hoch in den Baumkronen oder an Standorten, die mit Fahrzeugen und Hebebühnen nicht erreichbar sind. Dies betrifft insbesondere Wald- und naturnahe Bereiche.
Entscheidend für den Gesundheitsschutz ist deshalb, zuerst dort zu handeln, wo viele Menschen mit den Brennhaaren in Kontakt kommen könnten. Hinweise auf befallene städtische Eichen werden erfasst, geprüft und nach Dringlichkeit bewertet. Neben den Absaugungen kommen je nach Situation Warnschilder und zeitweise Absperrungen zum Einsatz. Dieses abgestufte Vorgehen berücksichtigt sowohl die Stärke des Befalls als auch die Nutzung eines Standorts.
Mit der fortschreitenden Verpuppung nimmt die akute Gefahr durch umherwandernde Raupen der diesjährigen Generation ab. Dies bedeutet jedoch keine vollständige Entwarnung. Brennhaare befinden sich weiterhin in den Gespinsten, in abgestreiften Raupenhäuten und teilweise in der Umgebung befallener Bäume. Sie können auch nach dem Ende der Raupenzeit gesundheitliche Reaktionen hervorrufen und durch Wind oder Luftbewegungen erneut aufgewirbelt werden.
Die Stadt bittet deshalb darum, Warnschilder und Absperrungen weiterhin zu beachten. Befallene Bäume, Raupen und Gespinstnester dürfen nicht berührt werden. Nester sollten keinesfalls mit Wasserstrahlen entfernt, abgeflammt oder auf andere Weise eigenständig bearbeitet werden, da sich die Brennhaare dadurch unkontrolliert verbreiten können.
Befinden sich befallene Bäume auf einem privaten Grundstück, ist der jeweilige Grundstückseigentümer für erforderliche Sicherungs- und Bekämpfungsmaßnahmen verantwortlich.
Von einer eigenständigen Entfernung wird dringend abgeraten. Eigentümer sollten eine Fachfirma beauftragen, die Erfahrung mit dem Eichenprozessionsspinner besitzt und über die notwendige Schutzausrüstung verfügt. Das Grünflächenamt der Stadt Aalen berät betroffene Eigentümer und kann Kontakte zu geeigneten Fachfirmen vermitteln.
Wer möglicherweise mit Brennhaaren in Kontakt gekommen ist, sollte die getragene Kleidung möglichst noch vor dem Betreten der Wohnräume ausziehen und getrennt waschen. Empfohlen werden gründliches Duschen, Haarewaschen und das Reinigen der Schuhe. Die Kleidung sollte, sofern das Material dies zulässt, bei 60 Grad gewaschen werden. Bei stärkeren oder anhaltenden Haut-, Augen- oder Atemwegsbeschwerden sollte ärztlicher Rat eingeholt und auf den möglichen Kontakt mit Brennhaaren hingewiesen werden.
Parallel zu den laufenden Arbeiten wertet die Stadt gemeinsam mit dem Landratsamt Ostalbkreis und der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg die Erfahrungen aus dem diesjährigen Befallsjahr aus. Für 2027 sollen erneut frühzeitige vorbeugende Maßnahmen geprüft und vorbereitet werden, soweit die fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Weitere Informationen unter www.aalen.de/eps und www.ostalbkreis.de/eichenprozessionsspinner
Auch über den Mängelmelder der städtischen Geo-App kann ein Befall mit dem Eichenprozessionsspinner schnell und unkompliziert gemeldet werden.
PNr. 455/2026