Erklärung von Barcelona und Handlungskonzept „Aalen für ALLE“

Am 21. Juni 2012 hat sich die Stadt Aalen mit einem Gemeinderatsbeschluss zu den Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention bekannt und ist der „Erklärung von Barcelona“ beigetreten. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit und ihrer finanziellen Möglichkeiten wird die Stadt Aalen ihre Dienstleistungen nach den Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention sowie der Erklärung von Barcelona anbieten. Die lokale Umsetzung der in der Erklärung von Barcelona genannten Vereinbarungen und Ziele erfolgt vorbehaltlich der Zuständigkeit und der finanziellen Möglichkeiten der Stadt Aalen. Dazu hat der Gemeinderat das Handlungskonzept „Aalen für ALLE“ beschlossen. Weiterhin wurde beschlossen, die „Erklärung von Barcelona“ inhaltlich in das Leitbild der Stadt zu integrieren.

Die Erklärung von Barcelona wurde anlässlich des Europäischen Kongresses „Die Stadt und die Behinderten“ am 23. und 24. März 1995 in Barcelona, Spanien, erarbeitet und verabschiedet. Mit der Erklärung formulieren die Initiator/inn/en aus verschiedenen europäischen Städten Standards zur Schaffung gleichberechtigter Lebens- und Entfaltungsmöglichkeiten für behinderte Menschen in den und durch die Kommunen. Die Erklärung dient als Maßstab für Städte und Gemeinden, die sich zur chancengleichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Kommune bekennen. Erstunterzeichner sind die Städte Birmingham, Bologna, Leeds, Lissabon und Barcelona. In den folgenden Jahren sind viele europäische und bis heute rund 40 deutsche Städte und Gemeinden dieser Selbstverpflichtung beigetreten.

Für die lokale Umsetzung der in der Erklärung von Barcelona formulierten Ziele hat der Beirat von Menschen mit Behinderungen zusammen mit der Stadtverwaltung das Handlungskonzept „Aalen für ALLE“ entwickelt: Die Stadt Aalen setzt sich darin zum Ziel, in den nächsten Jahren zu einer barrierefreien Stadt im umfassenden Sinn zu werden. Die Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen sowie die barrierefreie und inklusive Gestaltung von kommunalen Dienstleistungen stellt eine wesentliche Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen und Benachteiligungen dar. Die dabei zu berücksichtigenden Beeinträchtigungen von Menschen können sehr vielgestaltig sein, z.B. geistige Behinderung, Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit, Körperbehinderung, Lernschwierigkeiten, Sehbehinderung und Blindheit, Sprachbehinderung, Verhaltensstörung und seelische Beeinträchtigungen.

Die am 03.05.2008 in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention stärkt die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen deutlich. Die Konvention trifft Aussagen zu allen Lebensbereichen, beispielsweise zu Bildung, Arbeit, Gesundheit, Wohnen, Familie, Freizeit, Kultur, Freiheit und Sicherheit der Person, Meinungsfreiheit sowie politischer Teilhabe. Für all diese Bereiche fordert die UN-Behindertenrechtskonvention die Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Die Stadt Aalen bemüht sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit und ihrer finanziellen Möglichkeiten, ihre Dienstleistungen nach den Grundsätzen dieser Konvention anzubieten.