Integrationskräfte im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII und 54 SGB XII

Bei dieser Unterstützungsleistung wird zwischen der pädagogischen und der begleitenden Pauschale der Eingliederungshilfe unterschieden, verbunden mit dem Ziel die soziale Teilhabe in der Kita zu erreichen.

Auf diesem Bild ist ein Handkreis aus Kinderhänden zu sehen.
Die Integrationsfachkraft hat die wichtige Aufgabe, das Kind mit seinen besonderen Fähigkeiten aktiv in der sozialen Teilhabe in der Kita zu begleiten. (© Andreas Wegelin)

Die Integrationsfachkraft hat die wichtige Aufgabe das Kind mit seinen besonderen Fähigkeiten aktiv in der sozialen Teilhabe in der Kita zu begleiten. Die pädagogische Begleitung setzt an den Ressourcen und Interessen des Kindes an und unterstützt es in seiner Eigenstätigkeit und als selbstwirksame Person. Im Sinne der Inklusion und des Normalisierungsprinzips bekommt das Kind ausreichend Raum und Zeit, um selbst aktiv zu werden und gelernte Handlungsstrategien und Kompetenzen umzusetzen.

Ihre Aufgaben:

Die Integrationsfachkraft vertritt die Bedürfnisse des Kindes in der Einrichtung, welches in der Gesamtplanung des Landreises übe die Zielvereinbarung festgelegt werden: 

  • Die Begleitung des Kindes im Freispiel, Hilfestellung in gemeinsamen Spielprozesse mit anderen Kindern,
  • die Begleitung und Unterstützung sozialer Interaktionsprozesse zwischen den Kindern,
  • Aufbereitung alltagsintegrierte Angebote, damit eine soziale Teilhabe des Kindes möglich wird,
  • die Beobachtung und Dokumentation der Bildungsprozesse des Kindes und daraus die Ableitung individueller Förderschwerpunkte für das Kind Die Mitgestaltung einer anregenden pädagogischen Umgebung,
  • Mitwirkung an der konzeptionellen Arbeit der jeweiligen Einrichtung,
  • die Teilnahme am Runden Tisch und die Erstellung bzw. Fortschreibung der Eingliederungshilfe,
  • Mitgestaltung der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft.

Sie bringen mit:

  • eine Ausbildung zum staatl. anerkannten Erzieher (m/w/d), Kinderpfleger (m/w/d) bzw. vergleichbar (gemäß § 7 KitaG) ist von Vorteil,
  • Kenntnisse und Kompetenzen im Bereich der Inklusion, Vielfalt und vorurteilsbewussten Erziehung,
  • Bereitschaft sich in die inklusiven Themen einzulassen,
  • Einfühlungsvermögen und Kooperationsfähigkeit,
  • Freude in der Mitarbeit in multiprofessionellen Teams.

Was erwartet Sie?

  • eine Eingruppierung bis Entgeltgruppe S 8b TVöD (SuE) bei entsprechender Qualifikation,
  • pädagogische fallbezogene Begleitung durch den Heilpädagogischen Fachdienst,
  • Begleitung in der Erstellung von Teilhabepläne der bewilligten Maßnahmen,
  • Themenspezifische Begleitung der Integrationsfachkräfte,
  • ein Arbeiten in multiprofessionellen Teams,
  • Kita-Teams mit hohen Engagement zur Weiterentwicklung der inklusiven Haltung.

Weitere Inhalte

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