Die Schulsozialarbeit hat sowohl einen präventiven als auch einen intervenierenden Auftrag im Sinne einer lebensweltorientierten Jugendhilfe.
Die Inhalte der Gespräche werden selbstverständlich vertraulich behandelt!
Der Umfang und die Schwerpunkte der schulsozialarbeiterischen Kernaufgaben werden mit der einzelnen Schule entsprechend den jeweiligen Bedingungen und Voraussetzungen gewichtet und den aktuellen Erfordernissen laufend angepasst.
Schulsozialarbeit an der Braunenbergschule
Schulsozialarbeit an der Gartenschule Ebnat
Schulsozialarbeit an der Gemeinschaftsschule Welland
Schulsozialarbeit an der Greutschule
Schulsozialarbeit an der Grauleshofschule
Schulsozialarbeit an der Grundschule Waldhausen
Schulsozialarbeit an der Hermann-Hesse-Schule
Schulsozialarbeit an der Karl-Kessler-Schule
Schulsozialarbeit an der Kappelbergschule
Schulsozialarbeit an der Kocherburgschule
Schulsozialarbeit am Kopernikus-Gymnasium
Schulsozialarbeit an der Langertschule
Schulsozialarbeit an der Reinhard-von-Koenig-Schule
Schulsozialarbeit an der Rombachschule
Schulsozialarbeit an der Schillerschule
Schulsozialarbeit am Schubart-Gymnasium
Schulsozialarbeit an der Schwarzfeldschule
Schulsozialarbeit am Theodor-Heuss-Gymnasium
Schulsozialarbeit an der Uhlandrealschule
Schulsozialarbeit an der Weitbrechtschule
An einer Schule kommen jeden Tag viele Kinder, Jugendliche und Erwachsene zusammen. Aufgabe der Erwachsenen ist es, einen freundlichen und respektvollen Umgang miteinander zu fördern. Alle Kinder und Jugendlichen sollen sicher sein und sich wohlfühlen. Auch deshalb gibt es Regeln. Es kann aber auch vorkommen, dass sich Erwachsene, Kinder und Jugendliche an der Schule falsch verhalten und gegen Regeln verstoßen.
Wenn jemand eine Schülerin bzw. einen Schüler
sind das Grenzverletzungen. Diese sind verboten!
Passiert Dir so etwas, nimm es nicht hin. Du hast Recht dich zu beschweren. Das solltest du auch tun, selbst wenn du dir nicht ganz sicher bist. Und egal, wer deine Grenzen verletzt hat: Du kannst dich damit an jede erwachsene Person in der Schule wenden, der du vertraust – zum Beispiel die Schulsozialarbeit, eine Lehrkraft oder ein Mitarbeiter*in der Betreuung. Dieser Mensch wird dir zuhören. Er wird dein Anliegen ernst nehmen. Und er wird dafür sorgen, dass sich um deine Beschwerde gekümmert wird. Es gibt nämlich an jeder Schule Pläne dafür, wie mit solchen Grenzverletzungen umzugehen ist.
Du brauchst keine Sorge zu haben, dass dir durch eine Beschwerde Nachteile entstehen. Die Person, über die du dich beschwert hast, wird dich auch nicht zur Rede stellen. Und du wirst nicht mit vielen Leuten darüber sprechen müssen, was passiert ist. Die Person, an die du dich mit deiner Beschwerde gewendet hast, bleibt deine Ansprechperson. Sie wird mit dir besprechen, wie es weitergeht. Und sie wird dir erklären, was die Schule unternimmt, damit eine Grenzverletzung nicht noch einmal vorkommt und du dich wieder sicher fühlen kannst.
Landratsamt Ostalbkreis
Jugend und Familie
Kontaktstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen
Stuttgarter Str. 41
73430 Aalen
Telefon 07361 503-1473
Telefax 07361 503-1763
Weitere Informationen sind unter www.ostalbkreis.de/kontaktstelle-gegen-sexuellen-missbrauch zu finden.
Schulpsychologische Beratungsstelle Aalen
ZSL-Regionalstelle Schwäbisch Gmünd
Galgenbergstr. 8
73431 Aalen
Telefon 07361 52656-0
E-Mail poststelle.spbs-aa@zsl-rs-gd.kv.bwl.de
Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
Telefon 0800/22 55 530
Weitere Informationen sind unter www.hilfe-portal-missbrauch.de zu finden.
Polizeipräsidium Aalen
Böhmerwaldstr. 20
73431 Aalen
Telefon 07361/580-0
Telefax 07361/580-135
E-Mail: aalen.pd.oe@polizei.bwl.de
Stadt Aalen
Schulsozialarbeit
Marktplatz 30
73430 Aalen
Lage im GIS-Geodatenportal anzeigen
Telefon: 07361 52-1248
Fax: 07361 52-1919
E-Mail: amt-fuer-soziales@aalen.de