Kehren öffentlicher Wege ist Pflicht

Nun ist er doch da, der Frühling: die Gärten sind bunt, Zierkirsche, Primeln und Tulpen blühen mit Verspätung. Da will der Winter auch mit dem Besen ausgetrieben werden. Noch erinnern teilweise Dreck und Split auf den Gehwegen an den Winter. Weg damit!

Wer ein Grundstück an einer öffentlichen Straße besitzt ist verpflichtet, die öffentlichen Flächen von Schmutz und Unrat frei zu halten. Besonders Gehwege und angrenzende Verkehrsflächen sind regelmäßig zu reinigen. Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass das Kehrgut ordnungsgemäß im Mülleimer zu entsorgen ist. Splitt und Dreck dürfen auf keinen Fall in die Straßeneinläufe gekehrt werden. Denn das Material lagert sich ab und verstopft die Kanalisation. Die Reinigung ist aufwändig und kostenintensiv. Deshalb: bitte die Reste von Streugut und Straßenschmutz im Hausmüll entsorgen und sich guten Gewissens an dem sauberen  Gehweg vor der Haustüre erfreuen.

© Stadt Aalen, 22.03.2016