Kommunalwahlen 2024

Am 9. Juni 2024 finden in Baden-Württemberg gleichzeitig mit der Europawahl auch die Kommunalwahlen statt. Dabei werden die Mitglieder des Kreistags und für die Stadt Aalen die Mitglieder des Gemeinderats, der Ortschaftsräte Dewangen, Ebnat, Fachsenfeld, Hofen, Unterkochen, Waldhausen und Wasseralfingen sowie erstmals des Ortschaftsrats Unterrombach-Hofherrnweiler gewählt. 

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Für die Durchführung der Wahl benötigt die Stadt Aalen die Mithilfe zahlreicher ehrenamtlicher Wahlhelfer. Diese kommen am Wahlsonntag 9. Juni 2024 (Wahllokal oder Briefwahl) sowie zum Auszählen der Gemeinderats-, Ortschaftsrats- und Kreistagswahl zentral im Rathaus Aalen am Montag, 10. Juni 2024 und Dienstag, 11. Juni 2024 zum Einsatz.

Voraussetzung für die Mithilfe ist die Wahlberechtigung. Die Wahlhelfer müssen ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet! Kandidierende und Vertrauensleute für Wahlvorschläge können nicht zu Mitgliedern eines Wahlvorstands berufen werden!

Für den Einsatz erhalten Wahlvorsteher und deren Stellvertreter eine Entschädigung von 70 €/Tag, Beisitzer 55 €/Tag. 

Wer Interesse und an allen drei Tagen Zeit hat, kann entweder das Online-Formular ausfüllen oder eine E-Mail an wahlamt@aalen.de senden. 

Wahlrecht von Unionsbürger*innen

Im Gegensatz zur Europawahl werden bei den Kommunalwahlen in Deutschland lebende und wahlberechtigte Staatsangehörige aus den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, ein Antrag ist nicht erforderlich.

Gemeinsamer Versand der Wahlbenachrichtigungen und der Stimmzettel für die Kommunalwahl

Alle Wahlberechtigten erhalten rechtzeitig vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung mit Angaben zu ihrem Wahllokal.

Die Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes sehen außerdem vor, dass die Stimmzettel für die Kommunalwahl (Wahl der Kreisräte, Gemeinderäte und Ortschaftsräte) den Wahlberechtigten vor der Wahl zugesandt werden (Der Stimmzettel für die Europawahl wird erst im Wahllokal ausgegeben!). Dadurch können die komplexen Stimmzettel in Ruhe zu Hause ausgefüllt werden. 
Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch und bringen Sie Ihre ausgefüllten Stimmzettel mit in das Wahllokal!

Bitte beachten: Bei diesem Stimmzettelversand handelt es sich nicht um Briefwahlunterlagen (s. auch Briefwahl)! 

Die Wahlbenachrichtigung sowie die Stimmzettel für die Kommunalwahl werden gemeinsam versandt (voraussichtlich in KW 19). 

Briefwahl

Sobald dem Wahlamt die Stimmzettel für die Europa- und die Kommunalwahlen vorliegen, kann mit dem Ausstellen der Briefwahlunterlagen begonnen werden (voraussichtlich ab 13. Mai 2024). Die Briefwahlunterlagen enthalten, soweit Sie für die jeweiligen Wahlen berechtigt sind, den Wahlschein (weiß) für die Europawahl mit Stimmzettel, Umschlägen und Merkblatt sowie den Wahlschein für die Kommunalwahlen (gelb) mit Stimmzetteln und Umschlägen. 

Bitte beachten: Da dem Wahlschein von Amts wegen die vollständigen Unterlagen für die Briefwahl beizufügen sind, erhalten Briefwählerinnen und Briefwähler die Stimmzettel für die Kommunalwahl doppelt (s. oben Versand Stimmzettel)!

Kontakt

Für Fragen zur Wahl steht das Wahlamt der Stadt Aalen unter 07361 52-1208 und 1206 oder unter wahlamt@aalen.de gerne zur Verfügung. 

Alle öffentlichen Bekanntmachungen zu den Wahlen sind unter dem Link Bekanntmachungen zu finden.