Europawahl 2024

Am 9. Juni 2024 werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt. In Baden-Württemberg findet die Europawahl gleichzeitig mit den Kommunalwahlen statt.

Wahlrecht von Unionsbürgern

In Deutschland lebende Staatsangehörige aus den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können entscheiden, ob sie in ihrem Herkunftsland oder in Deutschland an der Europawahl teilnehmen; sie dürfen ihr Wahlrecht aber nur einmal ausüben.

Für eine Wahlteilnahme in Deutschland müssen Unionsbürger bis spätestens 19. Mai 2024 die Eintragung in das Wählerverzeichnis bei ihrer Gemeinde (Bürgermeisteramt Aalen, Wahlamt, Marktplatz 30, 73430 Aalen) beantragen. Die Antragsformulare und weitere Informationen sind unter www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger erhältlich.

Der Antrag gilt auch für die noch folgenden Europawahlen, die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt dann automatisch, solange kein Antrag auf Streichung gestellt wird. Auch wer bereits bei früheren Wahlen den Antrag gestellt hat, wird von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Bei einem Weg- und Wiederzuzug nach Deutschland muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Wahlrecht von Auslandsdeutschen

Nach § 12 Abs. 2 Bundeswahlgesetz (BWG) sind bei der Europawahl auch Deutsche, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben (Auslandsdeutsche) wahlberechtigt, sofern sie

  1. nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  2. aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Um an der Europawahl teilnehmen zu können, müssen Auslandsdeutsche vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag für die Europawahl 2024 ist im Original bis spätestens 19. Mai 2024 bei der Gemeinde (Bürgermeisteramt Aalen, Wahlamt, Marktplatz 30, 73430 Aalen) einzureichen, in der sie vor ihrem Fortzug ins Ausland zuletzt gemeldet waren. Das Antragsformular und weitere Informationen sind erhältlich unter https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist zugleich Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines. Mit dem Wahlschein werden automatisch die Briefwahlunterlagen zugesandt.

Briefwahl

Sobald dem Wahlamt die Stimmzettel für die Europa- und die Kommunalwahlen vorliegen, kann mit dem Ausstellen der Briefwahlunterlagen begonnen werden (voraussichtlich ab 13. Mai 2024). Die Briefwahlunterlagen enthalten, soweit die Empfänger für die jeweiligen Wahlen berechtigt sind, den Wahlschein (weiß) für die Europawahl mit Stimmzettel, Umschlägen und Merkblatt sowie den Wahlschein für die Kommunalwahlen (gelb) mit Stimmzetteln und Umschlägen. 

Kontakt

Für Fragen zur Wahl steht das Wahlamt der Stadt Aalen unter 07361/52-1208 und 1206 oder unter wahlamt@aalen.de gerne zur Verfügung. 

Alle öffentlichen Bekanntmachungen zu den Wahlen sind unter dem Link Bekanntmachungen zu finden. 

Weitere Informationen: 
https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024.html

www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany