7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten: Weitere Beschränkungen ab 25. März

Das müssen Aalener Bürger beachten

Nachdem das Landratsamt Ostalbkreis die Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 amtlich festgestellt hat, folgen nun wieder diverse Einschränkungen.

Am Sonntag, 21. März, wurde im Ostalbkreis für drei Tage in Folge die 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten. Damit treten ab Donnerstag, 25. März, die in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes festgelegten Maßnahmen in Kraft.

Private Treffen

private Zusammenkünfte und Veranstaltungen nur gestattet sind, wenn sich diese aus Angehörigen eines Haushalts und höchstens einer weiteren Person eines anderen Haushalts zusammensetzen; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit.

Museen müssen wieder schließen

Der Betrieb von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten für den Publikumsverkehr ist untersagt.

Sportanlagen

Die Nutzung von Sportanlagen für den Amateur- und Freizeitindividualsport ist untersagt; dies gilt nicht für weitläufige Außensportanlagen für Personengruppen, die sich aus Angehörigen eines Haushalts und höchstens einer weiteren Person eines anderen Haushalts zusammensetzen; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit.

Einzelhandel

Dem Einzelhandel ist die Öffnung nach vorheriger Terminvergabe untersagt. Die Abholung von bestellter Ware ist gestattet. Der Betrieb von körpernahen Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios sowie von kosmetischen Fußpflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen, mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege, ist für den Publikumsverkehr untersagt.

Musikschulen

Der Betrieb von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen ist nur im Rahmen des Onlineunterrichts zulässig.

Wie geht es weiter?

Erst wenn die 7-Tage-Inzidenz im Ostalbkreis an fünf Tagen in Folge unter 100 liegt, kommen die Regelungen für einen Inzidenzwert zwischen 50 und 100 wieder zur Anwendung, d. h. kommen Lockerungen in Betracht.

Kostenlos testen

Übrigens steht Bürger*innen einmal wöchentlich ohne Anlass, also ohne Corona-Symptome, ein Schnelltest zu. Wer davon Gebrauch machen möchte, kann dies in den vier Testzentren in Aalen, Bopfingen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd sowie bei vielen Ärzten und Apotheker tun. Bis einschließlich 22. März haben sich bereits knapp 8.000 Menschen freiwillig in den vier Zentren testen lassen, 22 davon mit Corona-positivem Ergebnis.

Hier finden Sie nähere Informationen

© Stadt Aalen, 24.03.2021