Au-Pair

Die ausländerrechtlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland geben ausländischen Au-Pairs die Möglichkeit sich für die Dauer von maximal einem Jahr in Deutschland aufzuhalten.

Rechtliche Voraussetzungen:
Eine Aufenthaltserlaubnis kann an Ausländer unter 27 Jahren für eine Au-Pair-Beschäftigung in Familien, in denen Deutsch als Muttersprache oder Familiensprache gesprochen wird, erteilt werden. Es wird erwartet, dass die Au-Pairs über gute Grundkenntnisse der deutschen Umgangssprache verfügen. Neben der Sicherung des Lebensunterhalts ist auch ein ausreichender Krankenversicherungsschutz notwendig. Die Bundesagentur für Arbeit www.arbeitsagentur.de hat für ausländische Au-Pairs und deutsche Gastfamilien noch weitere sehr interessante Informationen erarbeitet.

Aufenthaltsrecht nach Einreise:
Nach der Einreise des Au-pairs mit einem Visum der deutschen Auslandsvertretung, ist eine Anmeldung und die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis notwendig.
Bei der Anmeldung und Antragstellung müssen Sie uns folgende Unterlagen vorlegen:

  • vollständig ausgefülltes Anmeldeformular und Wohnungsgeberbestätigung
  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • aktuelle Wohnraumbescheinigung
  • schriftliche Vereinbarung/ Vertrag über die Au-pair-Beschäftigung
  • Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
  • gültiger Pass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild


Bearbeitungszeit:
6 bis 8 Wochen

Gebühr:
100 Euro

Anlaufstellen für Au-Pairs in Aalen:
Die Beauftragte für Chancengleichheit und demografischen Wandel der Stadt Aalen steht als Anlaufstelle für Au-Pairs bei Fragen oder Problemen zur Verfügung. Dort erhalten Sie auch Auskünfte über Rechte und Pflichten für Au-Pairs und die Gastfamilien. 

Unsere Anschrift

Rathaus
Marktplatz 30
73430 Aalen

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Öffnungszeiten

Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 7.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 17.45 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr

Wir bitten um Beachtung

telefonische Erreichbarkeit zu den Öffnungszeiten: 07361 52-1029

Zuständige Dienststellen