Einbürgerungen
Vorprüfung von vorzulegenden Unterlagen zur späteren Eintragung im Melderegister und Antragstellung deutscher Ausweisdokumente
Eintragung der erfolgten Einbürgerung ins Melderegister und Beantragung von deutschen Ausweisdokumenten
Anträge auf Einbürgerung sind beim Landratsamt Ostalbkreis – Einbürgerungsbehörde erhältlich und werden auch dort bearbeitet.
Es wird empfohlen, bereits während des laufenden Einbürgerungsverfahrens Kontakt mit der zuständigen Pass- und Ausweisbehörde aufzunehmen und sich nach den für den Einzelfall erforderlichen Unterlagen zu erkundigen.
Während des laufenden Einbürgerungsverfahren
Es wurde ein Antrag auf Einbürgerung bei der Einbürgerungsbehörde gestellt. Nach erfolgter Einbürgerung und Eintragung im Melderegister kann ein deutscher Personalausweis und/oder Reisepass beantragt werden.
Es ist zu beachten, dass die für die Ausstellung deutscher Ausweisdokumente zuständige Pass- und Ausweisbehörde (Bürgeramt) die erforderlichen Nachweise eigenständig prüft. Die im Einbürgerungsverfahren vorgelegten Unterlagen sind daher nicht automatisch ausreichend für die spätere Eintragung im Melderegister und die Ausstellung deutscher Ausweisdokumente.
Insbesondere zur Feststellung der Identität, Namensführung, Geburtsortes, Geburtsdatums sowie Familienstandes können weitere Unterlagen im Original neben den bisherigen Ausweisdokumenten erforderlich sein.
Hierzu gehören beispielsweise:
- Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und ggf. auch Sterbeurkunden
- Scheidungsurteile oder Scheidungsurkunden
- Nachweise über Namensführungen
- Sonstige Personenstandsurkunden
Je nach Herkunftsstaat und Einzelfall müssen bestimmte Urkunden folgende Vorgaben enthalten bzw. erfüllen:
- Internationale Personenstandsurkunden (z. B. Formule A oder B)
- Apostillen
- Legalisationen
- deutsche Übersetzungen durch öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzer
- weitere Nachweise zur Klärung personenbezogener Daten
Die Beschaffung ausländischer Urkunden, Apostillen, Legalisationen oder Übersetzungen kann mehrere Wochen oder Monate in Anspruch nehmen. Da auch Einbürgerungsverfahren regelmäßig über einen längeren Zeitraum bearbeitet werden, können erforderliche Unterlagen häufig bereits während des laufenden Einbürgerungsverfahrens beschafft werden. Dadurch lassen sich Verzögerungen bei der späteren Ausstellung deutscher Ausweisdokumente vermeiden.
Sämtliche ausländische Originalurkunden sind sorgfältig aufzubewahren, auch wenn diese bereits im Einbürgerungsverfahren vorgelegt wurden.
Die Entscheidung darüber, welche Unterlagen für die Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses erforderlich sind, trifft ausschließlich die Pass- und Ausweisbehörde nach den jeweils geltenden aktuellen melderechtlichen, passrechtlichen und personenstandsrechtlichen Vorschriften.
Damit die erforderlichen Unterlagen von der Pass- und Ausweisbehörde ordentlich vorgeprüft werden können, wird um Verständnis gebeten, dass bei einer Spontanvorsprache (Ziehen einer Wartemarke im Besucherbereich des Bürgeramtes Aalen) dieses Anliegen aus organisatorischen und zeitlichen Gründen nicht sofort bearbeitet werden kann. Ein Termin kann online mit der Auswahl des Anliegens: Beratung – Urkundenprüfung für PA/RP unter folgendem Link gebucht werden.
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Nach erfolgter Einbürgerung
Mit der ausgehändigten Einbürgerungsurkunde, dem bisherigen ausländischen Ausweisdokument (wenn dieses bereits abgegeben wurde – als Kopie) und den wie bereits beschriebenen vorzulegenden Unterlagen im Original und den Nachweisen nach den geltenden Vorgaben, kann die Einbürgerung nach erfolgter positiver Prüfung im Melderegister erfasst werden.
Erst wenn die Daten komplett geklärt sind, können die deutschen Ausweisdokumente beantragt werden. Über die Antragsmodalitäten empfiehlt es sich bereits im Voraus zu informieren.
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Es ist zu beachten, da bei der Beantragung von deutschen Ausweisdokumenten noch die Prüfung der vorzulegenden Unterlagen erfolgen muss, dass die Antragstellenden für die Dokumentenbeantragung einen Termin buchen müssen.
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Ohne gebuchten Termin kann das Anliegen nicht bearbeitet werden – es wird darauf hingewiesen, dass ein Dokumentenantrag nach Einbürgerung
bei einer Spontanvorsprache (Ziehen einer Wartemarke im Wartebereich) und bei Nichtvollständigkeit der Unterlagen aus organisatorischen und
zeitlichen Gründen nicht bearbeitet werden kann.
Öffnungszeiten
Montag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
von 12 bis 14 Uhr – reserviert für online gebuchte Termine
Dienstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
von 12 bis 14 Uhr – reserviert für online gebuchte Termine
Mittwoch: 7.30 bis 12 Uhr
Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 17.45 Uhr,
von 12 bis 14 Uhr - reserviert für online gebuchte Termine
Freitag: 8.30 bis 12 Uhr