Klimaschutz per Gesetz

Seit 31.07.2013 ist das neue Klimaschutzgesetz (KSG BW) in Baden Württemberg in Kraft. Nach Nordrhein-Westfalen – dort besteht ein Klimaschutzgesetz bereits seit Anfang des Jahres - ist Baden-Württemberg das zweite Bundesland, das eine Verpflichtung zur Treibhausgas-Reduktion durch ein Gesetz festschreibt.

(© )

Mit der Einführung des Gesetzes am 31.07.2013 zielt das Land auf die Reduktion der CO2-Emissionen um 25% bis 2020 und um 90% bis 2050 im Vergleich zum CO2-Ausstoß im Jahre 1990 ab. Diese verbindlichen Zielvorgaben, leiten sich aus vorhandenen Zielsetzungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene ab. Erreicht werden sollen diese Zielsetzungen durch ein Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept des Landes Baden Württemberg (IEKK). Dieses soll 2014 beschlossen werden.

Zur Erreichung der Klimaschutzziele werden darin Strategien und Maßnahmen in den Bereichen Energieeinsparung, Energieeffizienz und Ausbau von Erneuerbare Energien dargestellt. Durch das neue Gesetz erhält der Klimaschutz bei zukünftigen Abwägungsprozessen (z.B. bei Genehmigungsverfahren) das gleiche Gewicht wie andere Schutzgüter – etwa der Bodenschutz, der Lärmschutz oder der Natur- und Artenschutz. „Der öffentlichen Hand kommt beim Klimaschutz in ihrem Organisationsbereich eine allgemeine Vorbildfunktion zu, insbesondere durch Energieeinsparung, effiziente Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und Speicherung von Energie sowie Nutzung erneuerbarer Energien“ (§ 7 KSG BW). Dies soll durch eine weitgehend klimaneutrale Organisation der Landesverwaltung bis zum Jahr 2040 erreicht werden. Damit steht die öffentliche Hand des Landes in den nächsten 6 Jahren vor der Aufgabe, ihren Beitrag zur 25%-Reduktion der CO2-Emissionen zu leisten.

© Stadt Aalen, 06.10.2014