Private Stromerzeuger sind von EEG-Umlage ausgeschlossen

Ab August müssen Verbraucher, die Solarstrom selbst erzeugen und verbrauchen, Anteile der EEG-Umlage zahlen. Private Stromerzeuger sind davon aber ausgeschlossen. Auch Eigenheime mit einer Leistung von maximal zehn Kilowatt sind von der Regel ausgenommen. Darauf weist die Verbraucherzentrale hin.

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Am 1. August tritt die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft. Wer künftig Solarstrom selbst erzeugt und verbraucht, muss Anteile der EEG-Umlage bezahlen. Aber private Stromerzeuger sind in der Regel ausgenommen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin. Typische Solarstromanlagen für das Eigenheim mit einer Leistung von maximal zehn Kilowatt sind nicht betroffen.

Größere Anlagen zahlen laut dem Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) 30 Prozent der gültigen Öko-Stromumlage bis Ende 2015 und 35 Prozent bis Ende 2016. Ab 2017 sind es 40 Prozent. Das gelte aber erst für neue Anlagen. Die rund 1,4 Millionen Photovoltaikanlagen in Deutschland, die bereits aktuell im Betrieb sind, haben Bestandsschutz. (dpa)

Quelle: Internetseite WAZ (Westdeutsche allgemeine Zeitung) - www.derwesten.de

© Stadt Aalen, 06.10.2014