Solaranlagenbesitzer aufgepasst!

Nachrüstungsfrist für Anlagen zwischen 30 und 100 kW Leistung läuft Ende des Jahres ab.

(© )

Umweltminister Franz Untersteller appelliert an die Betreiber größerer Solaranlagen (30 - 100 kW), die zwischen 2009 und 2011 in Betrieb genommen wurden, sich dringend um die gesetzlich vorgeschriebene Nachrüstung ihrer Anlagen zu kümmern. Die Frist dafür ist seit zwei Jahren bekannt und läuft Ende des Jahres aus. "Wer bis dahin nicht nachgerüstet hat, riskiert zumindest vorübergehend die Einspeisevergütung für seinen produzierten Solarstrom", so Franz Untersteller.

Die Investition für einen sogenannten Funkrundsteuerempfänger beträgt rund 250 Euro. Mit dem Gerät kann ferngesteuert die Einspeiseleistung von Photovoltaikanlagen im Bedarfsfall begrenzt werden. Die Investition ist überschaubar und dient der Stabilisierung der Netze. Damit ist sie für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit in Ausnahmesituationen absolut notwendig. Franz Untersteller ruft dazu auf, sich schnellstens darum zu kümmern und einen Funkrundsteuerempfänger einbauen zu lassen.

Ansprechpartner sind die jeweiligen Netzbetreiber. Dort können die Geräte auch bestellt werden. Wer die Sache zügig angeht, kann es nach Schätzungen der EnBW Regional AG gerade noch schaffen, rechtzeitig zum 01.01.2014 den Empfänger installiert zu haben.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
© Stadt Aalen, 02.12.2013