Was heißt eigentlich... Lokale Agenda 21?

Der lokalen Ebene kommt bei der Umsetzung der Agenda 21 eine entscheidende Rolle zu, da viele Probleme und Lösungsansätze, die in der Agenda 21 behandelt werden, auf lokaler Ebene wirksam werden. Jede Kommune soll gemeinsam mit ihren Bürgerinnen und Bürgern sowie gesellschaftlichen Gruppen eine "Lokale Agenda 21" aufstellen und umsetzen, denn nachhaltige Entwicklung umfasst die gesamte soziale, ökologische und ökonomische Dimension. Viele Ziele der Agenda 21 können nur vor Ort erreicht werden.

In Kapitel 28 dieser "Agenda 21" wird die bedeutende Rolle der Kommunen zur Erzielung globaler Erfolge in Richtung einer "nachhaltigen, zukunftsbeständigen Entwicklung" (sustainable development) betont:

"Bis 1996 soll sich die Mehrheit der Kommunalverwaltungen der einzelnen Länder gemeinsam mit ihren Bürgern einen Konsultationsprozeß unterzogen haben und einen Konsens hinsichtlich einer kommunalen Agenda 21 für ihre Gemeinschaft erzielt haben".

Das eigentlich neue an der Aufgabenstellung der "Lokalen Agenda 21" liegt zunächst darin, daß die geforderte nachhaltige zukunftsbeständige Entwicklung ein integrativer Ansatz ist, der Ökologie, ökonomische Entwicklung und soziale Gerechtigkeit gleichzeitig anstrebt. Zusätzlich wird in der Agenda 21 gefordert, daß diese zukunftsbeständige Entwicklung von den Kommunalverwaltungen auf dem Weg einer intensiven Beteiligung ihrer Bürger und wichtiger gesellschaftsrelevanter Gruppen eingeleitet werden soll.

Die "Lokale Agenda 21" ist deshalb auch kein neues kommunales Umweltprogramm. Im Bericht der Bundesregierung zur UN-Sondergeneralversammlung über Umwelt und Entwicklung 1997 in New York ist die nachhaltige Entwicklung der Bundesrepublik folgendermaßen festgehalten:

"Ökologie, Ökonomie und soziale Sicherheit bilden eine untrennbare Einheit. Dies ist der wesentliche Kern des Leitbildes der nachhaltigen Entwicklung, auf das sich die Staatengemeinschaft 1992 in Rio verständigt hat. Nachhaltig ist eine Entwicklung, die diese drei Aspekte zusammenführt: Die Verbesserung der ökonomischen und sozialen Lebensbedingungen muß mit der langfristigen Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen in Einklang gebracht werden".

Ziel der "Lokalen Agenda 21"

Das Ziel einer "Lokalen Agenda 21" auf Stadt bzw. Gemeindeebene ist ein langfristiges Handlungsprogramm für eine zukunftsbeständige Gemeinde zu erhalten durch Aufstellung eines langfristigen Kommunalen Handlungskonzeptes für die ökologische, ökonomische und soziale Entwicklung mit auf Dauer aufrecht erhaltbaren Strukturen und dem Ziel der Zukunftsbeständigkeit im 21. Jahrhundert.

Mittlerweile ist der Begriff der Nachhaltigkeit auch in wichtige "Gesetze" wie z. B. der Neufassung des Raumordnungsgesetzes und des Baugesetzbuches verankert worden.

Aufgrund der heute weltweiten Verflechtung in vielen Bereichen (Umwelt, Wirtschaft, Entwickungspolitik) kann eine zukunftsbeständige kommunale Entwickung nicht mehr ohne das Wissen über die globalen Zusammenhänge und Hintergründe stattfinden.
Nach Auffassung des Deutschen Städtetags entwickelt sich vor diesem globalen Hintergrund ein "Zielviereck" bei der Formulierung der lokalen Agenda 21 aus den Komponenten

  • Umweltverträglichkeit
  • Sozialverträglichkeit
  • Wirtschaftlichkeit
  • Internationale Kooperation zur Sicherung der Lebensgrundlagen für zukünftige Generationen

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