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Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Aalen vom 16. November 2017

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1. Haushaltsberatung 2018 und mittelfristige Finanzplanung

hier: Haushaltsreden der Fraktionen    

Die Haushaltsreden finden Sie hier: http://www.aalen.de/reden-und-antraege-der-fraktionen-zum-haushalt-am-16-november-2017.103815.25.htm

2.Überplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2017 in der Produktgruppe 3650 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege

Vorlage Nr. 5017/022

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse.

  1. Die überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2017 in der Produktgruppe 3650 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege in Höhe von 2.189.373 € werden genehmigt.
  2. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt im Rahmen des Jahresabschluss 2017.

        

3. Kulturkonzeption der Stadt Aalen 2020

mündl. Bericht Vortrag Prof. Scheytt

4. Steg Stadtoval

  • Ergebnisbericht zum durchgeführten VgV-Verfahren über die Planungsleistungen
  • Beauftragung der Bietergemeinschaft Werner Sobek Design/Werner 
    Sobek Stuttgart AG, Stuttgart mit den Ingenieurleistungen  

 
Vorlage Nr. 6017/056
    
           Der Gemeinderat fasste bei 12 Gegenstimmen, 1 Enthaltung mehrheitlich den folgenden Beschluss:

  1. Der Gemeinderat fasst den Beschluss, einen Steg vom Bahnhof zum Stadtoval zu bauen.

    Der Gemeinderat fasste bei drei Gegenstimmen und sechs Enthaltungen den folgenden Beschluss:
     
  2. Der Ergebnisbericht zum erfolgten VgV-Verfahren wird zur Kenntnis genommen
  3. Die Bietergemeinschaft Werner Sobek Design/Werner Sobek Stuttgart AG, Stuttgart wird auf der Grundlage des durchgeführten VgV-Verfahrens mit den erforderlichen Ingenieurleistungen beauftragt
    Beauftragung Stufe 1 sofort: Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 4
    Beauftragung Stufe 2 nach erfolgtem Baubeschluss: Planungsleistungen von Leistungsphase 5 bis 9. 

5. Schulbausanierung Schillerschule Aalen

  • Raumkonzept
  • Vorentwurf mit Kostenschätzung, Vorlage Nr. 6517/014 und 6517/014-1

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse.

Vorlage 6517/014

  1. Der Gemeinderat stimmt dem Vorentwurf mit Kostenschätzung in Höhe von 5.684.000 Euro für die Sanierung der Schillerschule zu.  Die Beschlussziffer 5 der Sitzungsvorlage 6516/ 027 Schulbausanierungsprogramm Schillerschule Aalen vom 15.09.2016 wird aufgehoben.
  2. Der Gemeinderat stimmt der weiteren Planung bis Leistungsphase 4 zu.

    

6. Abwägung und Schlussbericht Lärmaktionsplan

Vorlage Nr. 6617/045

Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Schlussbericht zur 2. Stufe des Lärmaktionsplanes wird beschlossen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Meldebogen zur Lärmaktionsplanung und den Schlussbericht an die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) zu übermitteln.

7. Bebauungspläne

a) Bebauungsplan "Änderung im Bereich nördlich der Zebert- und Wielandstra-ße" in den Planbereichen 06-01 und 06-03, Plan Nr. 06-03/3 in Aalen -Kernstadt sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 06-03/3

  • Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
  • Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO sowie § 13, § 13 a BauGB Vorlagen Nr. 6117/032

Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 05.10.2017 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage D).
  2. Die als Anlage beigefügten S a t z u n g e n werden beschlossen (Anlage A).
  3. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 06-03/3) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne, soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes Plan Nr. 06-03/3 überlagert werden, aufgehoben: 
    • Bebauungsplan VI-03 „Pelzwasen III“, in Kraft seit 08.02.1958
    • Bebauungsplan 06-01/1 „Östlich des Amselweges“, in Kraft seit 11.08.1973
  4. Der Bebauungsplan weicht von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Aalen ab. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes anzupassen (65. FNP-Änderung; Anlage C).

8. Baubeschlüsse

a)    Baubeschluss zur Erschließung des Baugebiets Maiergasse, 1. Bauabschnitt in Aalen-Wasseralfingen    

Vorlage Nr. 6617/041

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse

  1. Der Erschließung eines 1.Bauabschnitts im Baugebiet „Maiergasse“, Plan-Nr. 74-03 in Aalen-Wasseralfingen entsprechend den Ausführungsplänen  des Tiefbauamts wird zugestimmt.
  2. Dem Kostenvoranschlag in Höhe von 950.000 € wird zugestimmt.
    Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.


b)    Baubeschluss zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen im Stadtgebiet Aalen    

Vorlage Nr. 6617/044

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse

  1. Die Umgestaltung der aufgeführten Bushaltestellen sowie das Jahresprogramm Straßensanierung im Stadtgebiet Aalen werden, wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, durchgeführt. 
  2. Die Finanzierung der Kosten für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen in Höhe von ca. 605.000 € erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt. 
  3. Die Finanzierung des Jahresprogramms Straßensanierung in Höhe von 150.000 € erfolgt über die Planansätze der Unterhaltung der Verkehrswege im Ergebnishaushalt.

9. Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Stadtwerke Aalen

a)    Abwassergebühr

  • Gebührennachkalkulation Abwasser für das Jahr 2016
  • Ausgleich der Kostenüberdeckung des Jahres 2016    

Vorlage Nr. 8117/014

Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Das gebührenrechtliche Ergebnis für 2016 wird mit einer Kostenüberdeckung bei der Schmutzwassergebühr mit 62.137,69 € und mit einer Kostenüberdeckung bei der Niederschlagswassergebühr mit 121.296,41 € festgestellt.
  2. Die Kostenüberdeckung bei der Schmutzwassergebühr in Höhe von 62.137,69 € soll in den Jahren 2018 bis 2021 wie folgt ausgeglichen werden:
    Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenüberdeckung 2016 in Höhe von 15.535,69 € nach 2018
    Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenüberdeckung 2016 in Höhe von 15.534,00 € nach 2019
    Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenüberdeckung 2016 in Höhe von 15.534,00 € nach 2020
    Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenüberdeckung 2016 in Höhe von 15.534,00 € nach 2021
    Die Kostenüberdeckung bei der Niederschlagswassergebühr in Höhe von 121.296,41 € soll in den Jahren 2018 bis 2021 wie folgt ausgeglichen werden.
    Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenüberdeckung 2016 in Höhe von 30.324,41 € nach 2018
    Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenüberdeckung 2016 in Höhe von 30.324,00 € nach 2019
    Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenüberdeckung 2016 in Höhe von 30.324,00 € nach 2020
    Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenüberdeckung 2016 in Höhe von 30.324,00 € nach 2021

b)    Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebs Stadtwerke Aalen Abwasserentsorgung;
Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes   

Vorlage Nr. 1417/003

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Der Gemeinderat nimmt den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 des Eigenbetriebs Stadtwerke Aalen Abwasserentsorgung zur Kenntnis. 

c)    Feststellung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Aalen Abwasserentsorgung für das Wirtschaftsjahr 2016 Vorlage Nr. 8117/013

Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Jahresabschluss der Stadtwerke Aalen Abwasserentsorgung zum 31.12.2016 wird in der vorgelegten Fassung mit folgenden Zahlen festgestellt: Bilanzsumme 98.689.542,16 €

    davon entfallen auf der Aktivseite auf
    - Anlagevermögen 96.925.366,70 €
    - Umlaufvermögen 1.764.175,46 €

    davon entfallen auf der Passivseite auf
    - Eigenkapital 31.424.651,05 €
    - Sonderposten für Investitionszuwendungen 5.062.195,73 €
    - empfangene Ertragszuschüsse 9.476.324,55 €
    - Rückstellungen 812.396,17 €
    - Verbindlichkeiten 51.913.974,66 €

    Jahresgewinn 57.445,03 €
    Summe der Erträge 10.754.137,83 €
    Summe der Aufwendungen 10.696.692,80 €
    Vorabausschüttung 40.999,23 €
    Verbleibender Jahresgewinn 16.445,80 €
     
  2. Der Jahresgewinn in Höhe von 16.445,80 € wird in die Gewinnrücklage eingestellt.
  3. Die Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2016 entlastet.
  4. Die Stadtwerke werden mit der Veröffentlichung des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2016 und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 2016 beauftragt.

d)    Stadtwerke Aalen Eigenbetrieb Abwasserentsorgung - Beauftragung Abschlussprüfer Jahresabschluss 2017

Vorlage Nr. 8117/042

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme  die folgenden Beschlüsse:
    
Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 samt Lagebericht wird die Invra Treuhand AG beauftragt.

© Stadt Aalen, 25.11.2017