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Aalener Corona-Service-Modell

Corona-Management Stadt Aalen

Die Öffnung der Betriebe hängt an der Bundesnotbremse und an der aktuellen Corona-Verordnung vom 14.05.2021.
Im Moment ist die Inzidenz im Ostalbkreis bei 128,7 (Stand 14.05.2021), wodurch noch keine Öffnungsschritte eingeleitet werden können. Der Einzelhandel darf deshalb lediglich Click & Collect oder einen Lieferdienst anbieten. Wenn die Inzidenz weiterhin unter 150 bleibt, könnten eventuell erste Öffnungsschritte ab Dienstag (18.05.) oder Mittwoch (19.05.) eingeleitet werden.

Einlassbändchen für das Corona-Management Stadt Aalen (© Stadt Aalen/ ACA)

Das Landratsamt und die Stadt Aalen haben die „luca-App“ bereits eingeführt und eingebunden. Einige Betriebe haben sich hierbei bereits registriert. Mit der Öffnung des Einzelhandels kann dies weiter ausgebaut werden, sodass eine bessere Kontaktnachverfolgung gewährleistet werden kann. Die „luca-App“ wird somit als zentrale Lösung für die Innenstadt gesehen. 

  • Bei einer Inzidenz unter 50: Einkaufen ohne Registrierung oder Schnelltest, aber mit medizinischer Maske und Quadratmeterregelung (1 Person/20 qm). Gastronomie und Kultur dürfen mit reduzierten Einschränkungen öffnen.
  • Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100: Click & Meet mit Registrierung und Schnelltest sowie mit medizinischer Maske und Quadratmeterregelung (1 Person/40 qm). Gastronomie und Kultur dürfen auch öffnen.
  • Bei einer Inzidenz zwischen 100 und 150: Click & Meet mit Registrierung und tagesaktuellem Corona-Schnelltest sowie einer medizinischen Maske und  Quadratmeterregelung (1 Person/40 qm). Gastronomie und Kultur bleiben geschlossen.
  • Bei einer Inzidenz über 150: Click & Collect oder Lieferdienste 

Das Modell soll lediglich sicherstellen, dass der Besuch für Kunden und Betriebe (Einzelhandel, Gastronomie, Kultur) so bequem und einfach wie möglich gestaltet wird. Die Betriebe müssen somit selbst für ein Hygienekonzept sorgen und dieses berücksichtigen. 

Das 3-Stufen-Modell basiert auf drei Stufen:
 

Genügend Testkapazitäten

Für die Kernstadt ist es gelungen, elf Schnelltest-Stationen für Bürgertests (davon fünf in der Innenstadt) auf die Beine zu stellen. Weitere Teststationen gibt es in vielen Apotheken und Arztpraxen in und um die Kernstadt sowie in Fachsenfeld und Dewangen. Dazu kommen noch alle Firmen, die ihren Mitarbeitern Tests anbieten oder diese von Ärzten/Betriebsärzten durchführen lassen. Ziel ist es, dass bis zu acht Teststationen in der Innenstadt entstehen. Neben Mode Funk sollen auch weitere größere Betriebe eine Teststation im Betrieb einrichten. Im Moment gibt es bereits fünf Stationen in der Innenstadt (Stand: 17.05.2021). 

Anzahl der Zertifikate erweitern

Bisher gibt es noch keine einheitliche App oder ein einheitliches Zertifikat zum Nachweis eines negativen Schnelltests. Dadurch ist es umständlich, bei der Fülle an verschiedenen Zertifikaten das negative Ergebnis herauszusuchen. Dazu kommt, dass manche Teststationen das Ergebnis per E-Mail erteilen, andere schriftlich auf Papier. 

Gemäß § 4a Abs. 1 der Corona-Verordnung kann ein negatives Testergebnis ausgestellt werden, sofern dieser durch geschulte Personen vorgenommen und bescheinigt worden ist.
Als geschultes Personal gelten:
1.    Zertifizierte Teststation,
2.    Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Testungen der Beschäftigten,
3.    Anbieter einer Dienstleistung (z.B. Friseur), aber nur im Rahmen der Inanspruchnahme durch Kund*in oder Patient*in
4.    Ggf. Schule oder Kindertageseinrichtung.
In den Fällen Nr. 2 bis 4 kann die zu testende Person den Schnelltest selbst durchführen, sofern ein geeigneter Beschäftigter dies überwacht und das Ergebnis bescheinigt. Im Zuge des 2. Punktes sollen bestimmte Personen im Betrieb an einem Webinar teilnehmen, um Test-Zertifikate an weitere Personen ausstellen zu dürfen. In diesem Webinar lernen die Teilnehmer, was bei der Durchführung eines Schnelltests beachtet werden muss sowie Hintergrundinformationen zu den Tests.

Bänderkonzept mit verschiedenen Farben

Damit die Kontrolle eines negativen Tests schnellstmöglich erfolgen kann, soll ein Bänderkonzept eingeführt werden, wie es auch bei großen Veranstaltungen oder Festivals abläuft. Jede Teststation und jeder Betrieb erhält hierbei die Bänder in verschiedenen Farben. Der Besucher muss sich nur an einer Teststation oder einem Betrieb mit einem negativen Test ausweisen oder nachweisen, dass er geimpft ist bzw. das Virus hatte und genesen ist.

Daraufhin erhält der Kunde ein Einlassband, mit dem er jede Einrichtung im gesamten Stadtgebiet betreten darf. Hierbei wird das Einlassband jeden Tag in einer anderen Farbe ausgeteilt und muss zusätzlich mit dem aktuellen Datum vermerkt werden und dem Logo der Stadt Aalen sowie dem ACA-Logo bedruckt sein. 
Mit Anpassung der Corona-App bzw. der „luca-App“ sollen zukünftig Testzertifikate dort eingespielt werden, sobald Testergebnisse in die App eingetragen werden können.  
 

© Stadt Aalen, 14.05.2021