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Jugendgemeinderat

Der Jugendgemeinderat (JGR) vertritt die Interessen der Jugendlichen in Aalen. Er gibt jungen Menschen die Möglichkeit, ihre Anliegen einzubringen, über wichtige Themen zu diskutieren und Entscheidungen in Aalen mitzugestalten.

Die Beteiligung von Jugendlichen an Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, ist in Baden-Württemberg gesetzlich vorgesehen (§ 41a Gemeindeordnung). Der Aalener Gemeinderat hat am 23. März 2022 die Einrichtung des Jugendgemeinderats beschlossen. Die erste Wahl fand im Herbst 2022 statt.

Der JGR wird alle zwei Jahre gewählt und besteht aus insgesamt 28 Mitgliedern und soll die Vielfalt der Jugendlichen in Aalen möglichst gut abbilden. Davon werden 26 Sitze über die Wahlen vergeben. Zusätzlich sind zwei Sitze für Jugendliche mit Behinderung oder besonderen inklusiven Erfahrungen vorgesehen.

Was macht der Jugendgemeinderat?

Der JGR trifft sich regelmäßig zu sechs öffentlichen Sitzungen im Jahr. Alle Mitglieder erhalten dafür eine offizielle Einladung der Stadtverwaltung und Sitzungsgeld. Auch der Oberbürgermeister oder eine Vertretung nimmt an den Sitzungen teil.

Im JGR werden Themen besprochen, die für Jugendliche in Aalen wichtig sind. Welche Themen behandelt werden, entscheidet der JGR selbst.

Der Jugendgemeinderat hat dabei wichtige Rechte:

- Antragsrecht: Der JGR kann eigene Anträge in den Gemeinderat einbringen.
- Rederecht: Mitglieder des JGR können in Sitzungen des Gemeinderats zu jugendrelevanten Themen sprechen.
- Anhörungsrecht: Der JGR kann bei Themen angehört werden, die Jugendliche betreffen.

Außerdem verfügt der JGR über ein eigenes Budget. Damit kann er selbst Projekte und Aktionen für Jugendliche in Aalen unterstützen oder umsetzen.

Der Sitzungskalender sowie die Protokolle vergangener Jugendgemeinderatssitzungen können im Ratsinformationssystem unter www.aalen.sitzung-online.de/public eingesehen werden.