Die Beteiligung von Jugendlichen bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, ist in der baden-württembergischen Gemeindeordnung (§ 41a) vorgeschrieben. Eine Möglichkeit dafür sind zum Beispiel Veranstaltungen wie Jugendforen oder andere projektbezogene Angebote der Jugendbeteiligung oder Strukturen wie ein Jugendgemeinderat.
Jugendforen machen eine offene Beteiligung der Jugendlichen möglich. Das bedeutet, dass interessierte Jugendliche freien Zugang haben und auch spontan teilnehmen können. Hier können bestimmte Fragen und Ideen zur Situation vor Ort diskutiert werden.
Eine Beteiligung der Jugendlichen kann auch außerhalb der Jugendforen in Form von Projekten und Events umgesetzt werden. Die Gestaltung von Skateanlagen, Freizeitflächen oder Spielplätzen sind Beispiele für solche Projekte.
Wer sich dauerhaft für die Interessen von Jugendlichen in Aalen engagieren möchte, kann sich im Jugendgemeinderat einbringen