Beschlüsse aus dem elektronischen Umlaufverfahren der Stadt Aalen im April 2021 (Teil 2)

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1. Antrag von Stadträtin Heidemarie Matzik auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat

1021/005

Der Gemeinderat fasste im elektronischen Verfahren einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Für das von Frau Heidemarie Matzik beantragte Ausscheiden aus dem Gemeinderat liegt ein wichtiger Grund im Sinne von § 16 Abs. 1 GemO vor.
  2. Die Zugehörigkeit von Frau Matzik zum Gemeinderat der Stadt Aalen endet mit Ablauf des 30. April 2021.

2. Nachrücken von Frau Martina Lechner in den Gemeinderat

1021/006

Der Gemeinderat fasste im elektronischen Verfahren einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Es wird festgestellt, dass Frau Martina Lechner, Waldhäuser Straße 6, 73432 Aalen, die Wählbarkeit für den Gemeinderat der Stadt Aalen (§ 28 GemO) besitzt und nicht durch einen Hinderungsgrund (§ 29 GemO) vom Eintritt in den Gemeinderat ausgeschlossen ist.
  2. Frau Lechner rückt zum 1. Mai 2021 in das Direktmandat von Frau Matzik nach.

3. Festlegung der Entgeltfreiheit bei behördlich angeordneter Schließung von Betreuungseinrichtungen, Regelung ab 01.03.2021

5021/005

Der Gemeinderat fasste im elektronischen Verfahren einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Änderung des Musterbetreuungsvertrags der städtischen Kitas: Entgeltfreiheit bei behördlich angeordneter Schließung von Kitas
  2. Änderung der Aalener Standards Kinderbetreuung: Änderung des Aalener Standards Nummer 1 (Elternbeiträge) und des Standards Nummer 7 (Verpflegungsstandards) in Bezug auf Entgeltfreiheit bei behördlich angeordneter Schließung von Kitas und Horten
  3. Änderung der städtischen Benutzungs- und Entgeltordnung Schulkindbetreuung: Entgeltfreiheit bei behördlich angeordneter Schließung der Schulkindbetreuung
  4. Die Zuständigkeit für die Entscheidung über den Einzug von Elternbeiträgen für die Bereiche der Schulkindbetreuung und der städtischen Kitas wird vom Gemeinderat auf den Oberbürgermeister / die Oberbürgermeisterin der Stadt Aalen übertragen. Des Weiteren erfolgt analog die Übertragung der Zuständigkeit zur inhaltsgleichen Anpassung der Aalener Standards Kinderbetreuung als Teil des Kita-Vertrags mit den kirchlichen und freien Kita-Trägern.

4. Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Ostalb-Skilift Aalen GmbH - Jahresabschluss 2019/2020

2121/003

Der Gemeinderat fasste im elektronischen Verfahren einstimmig den folgenden Beschluss:

Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden- Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Ostalb-Skilift Aalen GmbH

  • dem Geschäftsbericht 2019/2020 und der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.05.2020,
  • der Verrechnung des Jahresfehlbetrags mit der Gewinnrücklage und
  • der Finanzplanung 2020/2021 – 2024/2025 zuzustimmen.

5. Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Ostalb-Skilift Aalen GmbH - Entlastung des Aufsichtsrats der Ostalb-Skilift Aalen GmbH

2121/004

Der Gemeinderat fasste im elektronischen Verfahren einstimmig den folgenden Beschluss:

In Abwesenheit der befangenen Aufsichtsratsmitglieder der Ostalb-Skilift Aalen GmbH wird dem Vertreter der Stadt Aalen gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden- Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Ostalb-Skilift Aalen GmbH der Entlastung des Aufsichtsrats zuzustimmen.

6. Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die Verwaltungsratssitzung der Komm.Pakt.Net

2121/016

Der Gemeinderat fasste im elektronischen Verfahren einstimmig den folgenden Beschluss:

Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 102 b Abs. 3 Gemeindeordnung für Baden- Württemberg die Weisung erteilt, in der nächsten Verwaltungsratssitzung der gemeinsamen selbständigen Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts Komm.Pakt.Net der Beteiligung der Komm.Pakt.Net an der neu zu gründenden OEW Breitband GmbH zuzustimmen.

7. Baubeschluss zur Erschließung des Baugebiets "Wohnen am Tannenwäldle" in Aalen

6621/005

Der Gemeinderat fasste im elektronischen Verfahren einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Erschließung des Baugebiets „Wohnen am Tannenwäldle“, Plan-Nr. 04-04/2 in Aalen-Kernstadt entsprechend den Ausführungsplänen des Tiefbauamts und der Stadtwerke wird zugestimmt.
  2. Dem Kostenvoranschlag in Höhe von 2.400.000 € wird zugestimmt. Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.
  3. Die öffentliche Ausschreibung und Durchführung des Bauvorhabens erfolgt durch das Tiefbauamt.

8. Baubeschluss: Bildungs-Campus-Braunenberg in Wasseralfingen, 1. Bauabschnitt

6521/003

Der Gemeinderat fasste im elektronischen Verfahren einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss über den 1. Bauabschnitt des Bildungs-Campus Braunenberg, einer sechsgruppigen Kindertageseinrichtung sowie einer Schulcafeteria am Standort der Braunenbergschule, Steinstraße 38, mit einem Kostenvolumen von 8,1 Mio. Euro inkl. Außenanlagen.
  2. Der Gemeinderat stimmt der Beauftragung des Architekten, Manfred Gruber sowie der Fachplaner für die Leistungsphasen 4 bis 9 HOAI zu.

9. Qualitative Weiterentwicklung der Aalener Kinderbetreuungslandschaft in Aalen im Jahr 2021 a) Umsetzung der Leitungszeit nach dem Gute-Kita-Gesetz durch Einführung einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Leitungszeit b) Einrichtung einer 2. Leitungsebene c) Festsetzung des Aalener Standards zur Förderung von Kinder- und Familienzentren

5020/018

Der Gemeinderat fasste im elektronischen Verfahren einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Dem Vorschlag zur Umsetzung der Leitungszeit nach dem Gute-Kita-Gesetz durch Einführung einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Leitungszeit mit Gewährung von einrichtungsbezogenen und gruppenbezogenen Zuschlägen mit Umsetzung bis 01.09.2021 wird zugestimmt.
  2. Der Einrichtung einer 2. Leitungsebene durch Anwendung des TVöD bei ständig stellvertretenden Kita-Leitungen in Kitas, die sowohl eine Kleinkindbetreuung mit mind. 8 Plätzen wie auch eine Ganztagsbetreuung mit mind. 20 Plätzen betreiben, wird ab dem 01.09.2021 zugestimmt.
  3. Dem Vorschlag zur Festsetzung eines Aalener Standards zur Förderung von Kinder und Familienzentren ab dem Jahr 2021 wird zugestimmt.

10. Jahresabschluss 2019- Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes

1421/001

Der Gemeinderat lehnte mit einer Gegenstimme im elektronischen Verfahren den folgenden Beschluss ab:

Der Gemeinderat nimmt den Schlussbericht des städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Aalen zur Kenntnis.

11. Feststellung des Jahresabschlusses 2019

2121/005

Der Gemeinderat fasste im elektronischen Verfahren einstimmig den folgenden Beschluss:

  1. Der Gemeinderat stellt das Ergebnis des Jahresabschlusses 2019 - wie in der Anlage dargestellt - fest.
  2. Die im Sachverhalt aufgeführten überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen werden genehmigt.
  3. Auf die Inanspruchnahme der nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen aus 2018 wird endgültig verzichtet.

12. Haushaltsübertragungen- Übertragungen von Ansätzen 2020 in das Folgejahr 2021

2121/017

  1. Aufgrund von § 21 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) werden die im Einzelnen aus der Anlage 1 und 2 ersichtlichen Haushaltsüberträge vom Haushaltsjahr 2020 in das Folgejahr festgestellt
    a) aufgrund von § 21 Abs. 1 GemHVO, Haushaltsüberträge von Ansätzen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 15.232.577,02 € sowie
    b) aufgrund von § 21 Abs. 2 GemHVO, Haushaltsüberträge von Ansätzen eines Budgets im Ergebnishaushalt in Höhe von 2.003.805,00 €.
  2. Mit der zweckgebundenen Verwendung der Haushaltsüberträge im Haushalt 2021 erklärt sich der Gemeinderat einverstanden.
  3. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Finanzierung der Haushaltsüberträge durch noch eingehende Zuweisungen und Zuschüsse, die vollständige Inanspruchnahme der Kreditermächtigung aus 2020 und die Verwendung der restlichen Liquiditätsreserve erfolgt.
  4. Für den nicht verwendeten Anteil von Spenden im Haushalt 2020 werden im Rahmen des Jahresabschlusses Passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von insgesamt 32.865,01 € gebildet. Der Gemeinderat erklärt sich mit der Verwendung der „übertragenen“ Spenden, die im Einzelnen aus der Anlage 3 ersichtlich sind, im Haushalt 2021 einverstanden.

13. Antrag zur Erstellung eines Konzeptes „Schutz der Risikogruppen“

Nach menschlichem Ermessen müssen wir mit Sars-Cov-2 leben lernen wie wir mit anderen Infektionen leben. Das bedeutet langfristig durchhaltbare Strategien mit überschaubaren Sideeffekten zu entwickeln. Das kann nicht lock downs jeweils von November bis März heißen.

Wir wissen inzwischen gesichert von der WHO, dass Sars-Cov-2 für Menschen unter 70 nur mit einer Wahrscheinlichkeit von 0,05% zu einer tödlichen Erkrankung führt. Wenn sich die auch in diesen Altersgruppen vorhandenen Risikopatienten noch ausgliedern ließen, sänke diese Zahl nochmals beträchtlich. Das Durchschnittsalter derer, die mit oder an „Covid19“ gestorben sind, liegt in Deutschland bei 81Jahren. Dabei ist nicht das Alter per se die Prädisposition, sondern Multimorbidität und Abwehrschwäche. Es ist deshalb gerechtfertigt und lohnend, diese Altersgruppe 70+ und besonders Altenund Pflegeheime gezielt zu beachten. Das kann nicht wegschließen heißen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

Die Stadt Tübingen unter dem OB Boris Palmer geht da einen interessanten, inzwischen deutschlandweit diskutierten Weg mit mehreren koordinierten Einzelschritten, die nicht nur die Altersheime bevorteilen. Der bisherige Erfolg ist beeindruckend. Keine Infektionen in Heimen und allein dadurch schon deutlich weniger Virusvermehrer und „Coronatote“.

© Stadt Aalen, 05.05.2021