Beschlüsse aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Stadtentwicklung am 4. Oktober 2017

1. Aktueller Stand zur Stadtentwicklung Rötenberg

Der Geschäftsführer der Wohnungsbau Aalen GmbH, Robert Ihl, berichtet vom aktuellen Stand zur Entwicklung des Quartiers Rötenberg. Architekt Gerhard Kapeller stellt das Konzept zur Wohnumfeldverbesserung vor.

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

2. Verkehrskonzept und Entwicklungsschritte Östlicher Stadtgraben (6117/029)

Der AUSt spricht keine Empfehlung an den Gemeinderat aus. Das Thema soll im Gemeinderat abschließend beraten und Beschluss gefasst werden über:

1.    Die auf den bisherigen Überlegungen aufbauende Verkehrskonzeption wird begrüßt und soll entsprechend umgesetzt werden.

2.    Die aufgeführten weiteren Entwicklungsschritte sollen weiter vorangetrieben werden.

3. Bebauungspläne

a) "Schleifbrückenstraße westlich des Kochers" in den Planbereichen 01-03 und 03-06, Plan Nr. 01-03/13 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 01-03/13 (6117/027)
 - 1. Auslegungsbeschlüsse gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 13 bzw. 13 a BauGB

Mit einstimmigem Votum empfiehlt der Ausschuss dem Gemeinderat zur Beschlussfassung:

1.    Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil, 18.08.2017, LK&P Ingenieure, Mutlangen/ Stadtmessungsamt Aalen / Stadtplanungsamt Aalen), und der Begründung (18.08.2017, LK&P Ingenieure, Mutlangen, Anlage A und B) werden gebilligt.

2.    Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (Anlage C) sind Grundlage für die o.g. Planfassungen für die 1. Auslegung.

3.    Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften wird gegenüber dem Aufstellungsbeschlusses (28.01.2016) angepasst (vgl. Anlage B, Abgrenzungsplan).

4.    Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 01-03/13) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungsplanverfahren soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplans Plan Nr. 01-03/13 überlagert werden, aufgehoben:

  • Änderung Ortsbauplan nördliches Stadtgebiet III-06 (seit 04.03.1938 in Kraft)
  • Bebauungsplan zur teilweisen Aufhebung der Ortsbausatzung Aalen (OBS gilt noch) 01-02-AA (seit 17.08.1989 in Kraft)
  •  Änderung der Baulinien Schleifbrückenstraße Plan Nr. I-03/3 

Das eingeleitete Bebauungsplansverfahren Plan Nr. 03-06/1a „Gewerbezone Aalen-Nord zwischen der Friedrichstraße und der Bahnhofstraße, nördlich des Schulzentrums Remonte und des Stadtgartens“ wird, soweit es vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes Plan Nr. 01-03/13 überlagert wird, nicht weitergeführt.

5.    Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.

6.    Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.

 
b) "Nordumfahrung Ebnat" in den Planbereichen 32-01, 32-02, 33-01, 33-02, 34-02, 34-03, 34-04 und 35-03, Plan Nr. 33-01 in Aalen-Ebnat sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 33-01 (6117/018)
- 1. Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB

Einstimmig empfiehlt der AUSt dem Gemeinderat:

1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes (Lageplan mit Textteil 18.08.2017, Stadtplanungsamt Aalen / Stadtmessungsamt Aalen), der Begründung mit Umweltbericht (18.08.2017,Stadtplanungsamt Aalen, Anlagen A und B) sowie die Unterlage 1 (Erläuterungsbericht/ Anlage D), Unterlage 17 (Immisionstechnische Untersuchung/Anlage E), Unterlage 18 (Wassertechnische Untersuchung/ Anlage F), Unterlage  22 (Verkehrsgutachten/ Anlage G) und der Landschaftspflegerische Begleitplan (Unterlage 9.1 – 9.4, 19.1 – 19.5 /Anlage H) des Regierungspräsidiums Stuttgart, werden gebilligt.

2. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (Anlage C) sind Grundlage für die o.g. Planfassungen für die 1. Auslegung.

3. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches  wird an mehreren Stellen geringfügiggegenüber der Abgrenzung des ergänzenden Aufstellungsbeschlusses (21.04.2016) verändert, da die Straßenplanung des Regierungspräsidiums Stuttgart zugrunde gelegt wurde.

4. Folgender Bebauungsplan wird aufgehoben, soweit dieser vom Geltungsbereich des B-Planes Nr. 33-01 überlagert wird:

  • Nr. 34-01/2 „Änderung B-Plan Gewerbe- und Mischgebiet nördlich der Jurastraße“

5. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Textteil, die Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht  (Anlagen A und B), Anlagen D bis H (Unterlagen RPS) sowie vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen.

6. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.

c) "Änderung Sandfeld IV westlich der Abt-Johannes-Straße" im Planbereich 68-06, Plan Nr. 68-06/4 in Aalen-Fachsenfeld sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 68-06/4 (6117/019)
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB und § 13 a BauGB
- 1. Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 und § 13 a BauGB

Der Ausschuss empfiehlt einstimmig zur Beschlussfassung an den Gemeinderat:

1. Es wird ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.

2. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.

3. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 08.08.2017; siehe Anlage B).

4. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil 08.08.2017) und der Begründung (08.08.2017; beides Büro LK&P, Mutlangen; siehe Anlage A) werden gebilligt.

5. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 68-06/4) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne, soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes überlagert werden, aufgehoben:

  • Bebauungsplan „Sandfeld IV“, Plan Nr. 68-06, in Kraft seit 21.06.1975
  • Bebauungsplan „Änderung des Bebauungsplans Sandfeld IV, Plan 68-06 bezüglich der planungsrechtlichen Festsetzungen zu Gewerbegebieten“, Plan Nr. 68-06/3, in Kraft seit 21.06.2000

6. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird gemäß § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen.

7. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben können.

8. Der Flächennutzungsplan soll im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes angepasst werden

4. Änderung des Flächennutzungsplanes

a) für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen im Bereich "Bolzensteig II" in der Gemeinde Hüttlingen (69. FNP-Änderung) (6117/025)
- Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
- Feststellungsbeschluss

Mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich dem Gemeinderat:

1. Dem Ergebnis der Prüfung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen (s. Anlage A) vom 15.08.2017 wird nach Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB zugestimmt.
Das Ergebnis der Prüfung ist den Beteiligten schriftlich mitzuteilen.

2. Die 69. Flächennutzungsplan-Änderung im Bereich „Bolzensteig II“ in der Gemeinde Hüttlingen bestehend aus dem Plan (gefertigt vom Stadtplanungsamt Aalen am 16.03.2017) und der Begründung mit Umweltbericht zur 69. FNP-Änderung (gefertigt vom Büro Stadtlandingenieure, Ellwangen im Auftrag der Gemeinde Hüttlingen am 22.02.2017 und ergänzt am 26.04.2017 bzw. 15.08.2017) wird festgestellt.

3. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter der Gemeinde im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen dem Beschlussantrag zuzustimmen.

b) für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen im Bereich "Dauerwang I" im Gebiet des Zweckverbandes Dauerwang (67. FNP-Änderung) (6117/026)
- Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
- Feststellungsbeschluss

Der AUSt empfiehlt bei einer Enthaltung einstimmig dem Gemeinderat zur Beschlussfassung:

1. Dem Ergebnis der Prüfung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen (s. Anlage A) vom 15.08.2017 wird nach Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB zugestimmt.
Das Ergebnis der Prüfung ist den Beteiligten schriftlich mitzuteilen.

2. Die 67. Flächennutzungsplan-Änderung im Bereich „Dauerwang I“ im Gebiet des Zweckverbandes Dauerwang bestehend aus dem Plan (gefertigt vom Stadtplanungsamt Aalen am 19.12.2016) und der Begründung zur 67. FNP-Änderung (gefertigt vom Büro Stadtlandingenieure, Ellwangen im Auftrag des Zweckverbandes unter Mitwirkung der Stadt Aalen am 05.12.2016 / 15.08.2017) wird festgestellt.

3. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter der Gemeinde im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen dem Beschlussantrag zuzustimmen.

© Stadt Aalen, 10.10.2017